African Questions

Publications of Dr. Klaus Frhr. von der Ropp

Political Observer and Consultant on Southern African Issues

Nachbetrachtungen

„South Africa (risks) becoming a gangster state where hijackers, murderers, rapists, druglords muggers and other criminals will trample hard-won democratic rights into the dust ...“

General George Fivaz, der nationale Polizeikommissar, um die Jahreswende 1995/96

Wer, aus Südafrika zurückgekehrt, die deutsche und ausländische Berichterstattung über die Kap-Republik liest oder die Äußerungen ausländischer Besucher ebendort hört, mit denen sie den friedlichen Wandel am Kap preisen, der fragt sich mit Gerd Behrens,1 ob hier wohl Ignoranten oder Zyniker am Werk sind. Jede Statistik belegt, daß Südafrika – sieht man von den Kriegsschauplätzen ab – heute das gewalttätigste Land der Welt ist. Alle 24 Stunden werden 48 Menschen ermordet; ungezählt ist die Zahl der Opfer versuchter Mordanschläge. Im selben Zeitraum werden 80 Vergewaltigungen, je 240 Raubüberfälle und Kfz-Diebstähle, 480 Diebstähle aus Kfzs, 720 Wohnungseinbrüche sowie - eine südafrikanische „Spezialität“, bei der die Opfer häufig getötet werden – 27 „Autoentführungen“ begangen.2 Allerdings kam, sieht man von der Provinz KwaZulu/Natal ab, mit dem Machtwechsel von Mai 1994 die zuvor besonders ruchlose Kriminalität des alten Regimes ans Ende.3 Die Kriminalität ist weitgehend eine Erblast des alten Regimes und hat im wesentlichen zwei Ursachen, große Mängel in der Arbeit der Polizei und millionenfache Arbeitslosigkeit.

Bis zu der historischen Wende gab es nur in den „weißen“ Gebieten des Landes herkömmliche Polizeidienste. Nur dort war es Aufgabe der Polizei, die Begehung von Straftaten zu verhindern und gleichwohl begangene Delikte aufzuklären. Im

  1. Die Tyrannei der Kriminellen Klasse/… der Staat als Ordnungsmacht hat abgedankt, in: Süddeutsche Zeitung, 2./3.10.1995, S. 4.
  2. Zu alledem die von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte Mordstatistik, in Auszügen abgedruckt in: Der Spiegel (Hamburg), (1995) 40, S. 180. Weiter Bronwyn Wilkinson, Crime figures ..., in: Saturday Star, 11.11.1995, S. 5.
  3. Zu: Regierungskriminalität in den letzten Wochen des alten Regimes, ohne Nennung des Verfassers, Goldstone's secret report revealed ... at last, in: Mail & Guardian, Johannesburg, 7.-13.10.1995, S. 1. 8 und 9.
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schwarzen Südafrika war die Polizei vornehmlich mit der Aufrechterhaltung von Apartheid beschädigt. Entsprechend groß war dort immer schon die herkömmliche Kriminalität. Zudem trug der ebenso opfer- wie auch gewaltbereite Kampf der Jugendlichen gegen die ihnen von den weißen Machthabern aufgezwungene Apartheid zur Entstehung einer „Kultur“ der Gesetzlosigkeit bei. Die Gesetze waren das Werk der Weißen, also konnte man beliebig gegen sie verstoßen. Daß die Polizei sie daran zu hindern suchte führte zu einem tiefen Mißtrauen der schwarzen Gemeinschaften gegen die Polizei, den für sie sichtbarsten Vollstrecker des verhaßten Regimes. Es wird lange Jahre dauern, bis es, etwa mit Hilfe der jetzt überall in Südafrika eingerichteten „Community Police Forums“, gelingen wird, ein Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Polizei herzustellen. Bis dahin werden sich die Fälle von Selbstjustiz weiter mehren und die Zahl der Gewalttaten weiter eskalieren lassen.

Der Machtwechsel hatte eine weitere, jedoch völlig andersartige Belastung der Arbeit der Polizei zur Folge. Die Übergangsverfassung von November 1993 garantiert allen Staatsbediensteten und damit allen Polizeibeamten zwar keinen konkreten Arbeitsplatz, so doch die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Übergangszeit, das ist Mitte 1999. Alle weißen Polizisten müssen damit rechnen, im Wege der „affirmative action“ dann ihre Arbeitsplätze zu verlieren; auch in der privaten Wirtschaft, die ihre Möglichkeiten durch affirmative action gleichfalls eingeengt sieht, werden sie neue Arbeitsstellen nicht finden und damit zum Millionenheer der lebenslänglich Arbeitlosen gehören. Die Folge sind häufig schon jetzt Apathie oder auch die Bereitschaft, sich dem organisierten Verbrechen zur Verneigung zu stellen. Das unvermeidbare Ausscheiden aus dem Dienst Mitte 1999 vor Augen, haben sich sehr viele der ehemals führenden Polizisten – wie auch ungezählte Beamte anderer Ressorts – in den letzten Jahren bereitgefunden, gegen Zahlung hoher Abfindungen vorzeitig aus dem Dienst auszuscheiden. Die Arbeit der Polizei ist damit nicht effizenter geworden. Problematisch ist schließlich, daß sich seit Anfang 1996 gerade auch Polizeibeamte, ob nun schwarz oder weiß, wegen des Verdachts von im Dienst des alten Regimes begangener Straftaten vor der „Truth and Reconciliation Commission“ verantworten müssen. Die dort von ihnen geforderte Offenbarung mag dazu führen, daß sie straffrei bleiben, sie wird jedoch zu ihrer Entlassung aus dem Staatsdienst führen. Die Alternative zu einer solchen Offenbarung ist die Eröffnung eines Strafverfahrens. Letzteres widerfährt derzeit den früheren Ministern Magnus Malan und Adriaan Vlok sowie einer Gruppe ehemals führender Generale der Polizei und der Streitkräfte.

  1. Dazu Annkathrin Bollig, Der südafrikanische „Wahrheitsausschuß“. Ein Versuch der Vergangenheitsbewältigung, in: KAS-Auslandsinformationen (St. Augustin), (1995) 11, S. 53-75.
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Vorstellbar ist, daß außer Vizepräsident F.W. de Klerk und Verfassungsminister Roelf Meyer auch Innenminister Mangosuthu Buthelezi sich vor dieser Kommission wird verantworten müssen. Es spricht vieles dafür, daß Maßnahmen gegen Buthelezi und andere führende Vertreter Inkathas den seit Mitte der 80er Jahre in der Provinz KwaZulu/Natal tobenden Bürgerkrieg weiter verschärfen und so dort die „variantes infinies de la barbarie“ (Breyten Breytenbach) auslösen werden. Schritte gegen die ohnehin blassen NP-Politiker de Klerk, Meyer und andere werden dagegen nur den Niedergang der NP beschleunigen.

Die für Mitte 1999 zu erwartende Entlassung sehr vieler Staatsbediensteter wird zwar die Effizienz der staatlichen Verwaltung stark reduzieren, wird jedoch auch das nationale Budget wie auch die Haushalte der Länder und Gemeinden spürbar entlasten. Denn Südafrika ist – eine direkte Folge der Apartheid – hoffnungslos überverwaltet, und viele der Beamten sind unqualifiziert. Ihre Gehälter bis zum Ende der Übergangszeit bezahlen zu müssen, hindert die Regierung Mandela, sich wichtigen Aufgaben, etwa der Verwirklichung der Ziele des „Reconstrumion and Development Programm“ (RDP) zuzuwenden. Zu den letzteren zählen, bis zum Jahr 2000 2,5 Millionen neuer Arbeitsplätze zu schaffen, eine Million Häuser zu bauen, eine noch größere Zahl von Häusern mit elektrischem Strom und fließendem Wasser zu versorgen sowie in den Bereichen Gesundheits- und Ausbildungswesen grundlegende und damit kostspielige Reformen durchzuführen. Die Realisierung der RDP-ziele leidet, neben ungezählten weiteren Hindernissen, zudem daran, daß ein hoher Prozentsatz der schwarzen Südafrikaner sich – ursprünglich war das Teil des Kampfes gegen das Apartheid-Regime – bis auf den heutigen Tag weigert, Mieten und kommunale Dienstleistungen zu bezahlen.

Auch der privaten Wirtschaft ist es bislang kaum gelungen, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zwar ist die Inflationsrate deutlich zurückgegangen, der Rand hat sich stabilisiert, und das Bruttosozialprodukt ist 1994 und 1995 gewachsen, jedoch hat das alles den Arbeitsmarkt nicht entlastet. Vielmehr ist die Zahl der lebenslänglich Arbeitslosen durch die illegale Zuwanderung von ungezählten Millionen von Bürgern anderer afrikanischer Staaten, unter ihnen nicht weniger Krimineller – darunter Drogenhändlern aus Nigeria – weiter angestiegen. Es liegt auf der Hand, daß das Post-Apartheid-Südafrika so weder auf lokale noch auf ausländische Investitionen hoffen darf.

Auch bedarf es keiner besonderen Fähigkeiten, um unter den gegebenen Umständen die Prognose aufzustellen, daß, wie in der Sowjetunion, in Südafrika auf den Umbruch der Zusammenbruch folgen wird. Selbst ein Nelson R. Mandela, dessen nahezu einzigartige Größe heute niemand mehr zu bestreiten wagen wird, wird das nicht verhindern können. Ähnlich einem Krebsgeschwür werden sich Armut, Kriminalität und Anarchie bis zum Zusammenbruch fortentwickeln, es sei denn, ihnen

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kann, abermals mit Hilfe interventionistischer Diplomatie, doch noch Einhalt geboten werden.

Gefordert sind also abermals London und Washington, denen sich nach dem endgültigen Abtritt Hans Dietrich Genschers von der Bonner politischen Bühne ohne Zweifel auch die deutsche Regierung anschließen wird. Andere westliche und auch afrikanische Regierungen werden folgen. Andernfalls wird genau das eintreten, was London und Washington durch die Entmachtung F.W. de Klerks zu verhindern suchten, nämlich den Marsch der Kap-Republik durch die variantes infinies de la barbarie.

Das Südafrika der Afrikaner hatte nie die Zeichen der Zeit erkannt. Gelegenheit dazu hatten ihm die afrikanischen Ereignisse seit dem Ende der 50er Jahre häufig geboten: die Entlassung der Staaten nördlich des Grenzflusses Limpopo in die Unabhängigkeit, der Zusammenbruch des portugiesischen Imperiums in Afrika (1974/75), der Machtwechsel in Rhodesien/Simbabwe (1980) sowie die Aufstände im eigenen Land (1976/77 und 1983/85). Noch fataler aber war, daß die in Pretoria herrschenden Afrikaner auf die auf Ausgleich bedachten Vermittlungsangebote der Regierung Ronald Reagan ebenso negativ reagierten wie auf die in der zweiten Hälfte der 70er Jahre aus Washington und Bonn (und Ottawa) an sie gerichtete Aufforderung zunächst in Namibia und dann in ihrem eigenen Land zu kapitulieren. London und Washington intervenierten, um Südafrika das Schicksal Bosnien-Hercegowinas zu ersparen. Diese Gefahr begeht jedoch heute abermals!

Interventionistische Diplomatie muß Mitte der 90er Jahre zum Ziel haben, die Regierung Mandela zu veranlassen, in Südafrika – ähnlich der simbabwischen Regierung im zurückliegenden Jahrzehnt – mit einem Notstandsregime zu regieren. Noch ist ein solcher Schritt für die regierende ANC/SACP-Allianz allem Anschein nach absolut tabu. Denn sie müßte sich, soweit dieser überhaupt noch vorhanden ist(!), desselben Herrschafts-, sprich Sicherheitsapparates bedienen, der zuvor die Freiheitskämpfer aus den eigenen Reihen drangsalierte, anderweitig peinigte und in vielen Fällen liquidierte. Und da weiße Afrikaner in den Sicherheitskräften und der Bürokratie (noch) das Gros der Führungspositionen besetzt halten, stellt sich die Frage ihrer Loyalität zu einer Regierung, die sie nicht gewählt haben. Dann wird die Stunde des Generals Constand Viljoen kommen, da er gerade unter den regierungsfeindlichen weißen Afrikaanern über große Autorität verfügt.

Viljoen wird jedoch nur kooperieren, wenn die ANC/SACP-Allianz und die vermittelnden Drittstaaten abermals die diesem Band als Motto vorangestellte Frage von Helmut Schmidt „And replace it „(Apartheid)“ with what?“ aufwerfen und sie jetzt etwa in dem Sinne beantworten, wie dies der FDP- und Liberal International-Vorsitzende Otto Graf Lambsdorff mehrfach im April 1993 in Südafrika und

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Deutschland tat.5 Die europäische Diskussion über die Lösung der Probleme ethnischer Minderheiten in den ehemals kommunistischen Staaten als zentralen Faktor ihrer gesellschaftlichen Stabilisierung vor Augen, plädierte Lambsdorff dafür, das Existenzrecht (zumindest) der Afrikaner und das der Zulus in der neuen Verfassung machtpolitisch abzusichern. Die Anfänge dazu sind bekanntlich im April 1994 in Abkommen zwischen ANC, VF und NP bzw. ANC, IFP und NP niedergelegt worden.

Für seine Mitwirkung bei der Implementierung und Aufrechterhaltung eines Notstandsregimes wird Viljoen von der ANC/SACP-Allianz drei Gegenleistungen fordern: die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Afrikaner, die Ausstattung der Provinz KwaZulu/Natal mit Legislativ- und Exekutivbefugnissen (incl. eigener Steuereinnahmen), die deutlich über die in der Interimsverfassung von November 1993 verankerten Kompetenzen6 hinausgehen sowie eine Straffreiheitserklärung bzw. Amnestie für (fast alle) Südafrikaner, die im Dienst des Apartheid-Regimes Straftaten begangen haben. Was das Selbstbestimmungsrecht der Afrikaaner anbelangt, so wird er zumindest das fordern (und erhalten), was die deutsche Bundesregierung seit Jahr und Tag mir die sowjetdeutsche bzw. jetzt rußlanddeutsche Bevölkerungsgruppe fordert: die Schaffung eines nicht rassischen „Volksstaates“ (vergleichbar der 1941 aufgelösten Autonomen Republik der Wolgadeutschen) sowie darüber hinaus kulturelle Autonomie in sechs weiteren afrikaansen Schwerpunktsiedlungen (vergleichbar den Rayons Halbstadt/Altai, Asowo/Omsk etc.). Was die Föderalisierung der im Mai 1996 fertigzustellenden definitiven Verfassung anbelangt, so ist wichtig, daß die in dem Abkommen vom 19. April 1994 vorgesehene internationale Vermittlung wirklich in Anspruch genommen wird. Denn die die Vermittler entsendenden Drittstaaten sollen – in den Vorstellungen der IFP – mir die Zukunft eine Garantenfunktion dahingehend übernehmen, daß sich Zentral- und Provinzregierungen an die dann in den Verfassungen niedergeschriebene Aufteilung der Kompetenzen tatsächlich halten (Frank Spengler).

Wie bereits angedeutet, wird sich die ANC/SACP-Allianz sehr schwer damit tun jetzt zur Stabilisierung der eigenen Herrschaft auf jenen Sicherheitsapparat zurückzugreifen, der zuvor im Freiheitskampf ihr Gegner war. Um so wichtiger wird sein, daß die wichtigsten westlichen Partner Südafrikas, das sind die USA, Großbritannien

  1. Dazu eine mehrfach in Südafrika gehaltene Rede, Auf dem Weg zu einem Post-Apartheid-Südafrika: Ansichten eines ausländischen Liberalen, in: RSA 2000 - Weg in die Zukunft (Bonn), (1993) 5 und 6, S. 3-4 bzw. 5. Lambsdorff wurde allerdings in Bonn nicht gehört. Dann Hans-Dietrich Genscher, der weiterhin Einfluß auf die deutsche Südafrika-Politik nahm, machte sich die These von ANC/SACP zu eigen, nach der ein qualifizierter Minderheitenschutz das Entstehen einer gesamtsüdafrikanischen Nation behindern werde.
  2. Dazu Hans Friedrich Heese und Thomas H. Böhnke, Die neue Übergangsverfassung der Republik Südafrika. Ende der Apartheid – Aufbruch in die Demokratie, in: Recht in Übersee (Hamburg), (1994) 4, S. 491-515.
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und Deutschland, vielleicht in enger Zusammenarbeit mit ausgesuchten afrikanischen Ländern, die südafrikanischen Bemühungen um eine Stabilisierung des neuen Südafrika auch politisch begleiten. Deren Funktion wird zum einen sein, darauf zu achten, daß die Sicherheitskräfte die ihnen im Rahmen eines Notstandsregimes übertragenen Befugnisse nicht mißbrauchen, und zum andern dafür Sorge zu tragen, daß die von der ANC/SACP-Allianz Viljoen gemachten Zusagen eingehalten werden.

In einem dann wahrscheinlich auf lange Jahre mit einem Notstandsregime regierten und so stabilisierten Südafrika wird es hoffentlich große wirtschaftliche Fortschritte und die Entwicklung einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung geben. Daß das gelingt, ist alles andere als gewiß. Gewiß ist jedoch, daß ohne ein solches Bemühen die lange Reihe der in den zurückliegenden fast 40 Jahren geschehenen afrikanischen Katastrophen um ein besonders zerstörerisches Kapitel verlor geit werden würde. Das zu verhindern, sollte endlich auch Ziel deutscher Südafrika-Politik sein.7

  1. Dazu bereits Egon Bahr in dem Interview mit dem Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt, Hamburg, 10.7.1977, S. 8.
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