African Questions

Publications of Dr. Klaus Frhr. von der Ropp

Political Observer and Consultant on Southern African Issues

Klaus v. d. Ropp:

Perspektiven der künftigen Rolle der Organisation für Afrikanische Einheit

Dieser Beitrag knüpft an den Aufsatz „Die OAU am Vorabend der zweiite›n Dekade ihres Bestehens“ in IAF, Jg. 9, Nr.4 (1973.4), S.204-214 an. Der Autor hat in Addis Abeba die Vorgänge um die Jubiläumstagung zum zehnjährigen Bestehen der OAU selbst verfolgt.

I. Vorbemerkungen

Vom 24. bis zum 29. Mai 1973 fanden in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba, dem Ort, in dem vor zehn Jahren die Organisation für Afrikanische Einheit (OAE, oder gebräuchlicher: OAU) gegründet worden war, die 10. Konferenz der afrikanischen Staats- und Regierungschefs sowie, einige Tage zuvor, die 21.Tagung der Ministerratskonferenz der OAU-Partnerstaaten statt.

Anders als bei früheren Gelegenheiten waren bei beiden Konferenzen in diesem Jahr alle afrikanischen Staaten (naturgemäß mitAusnahme der Republiken Südafrika und Rhodesien) vertreten. Und dennoch läßt der Umstand, daß 1973 von den inzwischen 41 OAU-Ländern nur 23 ihre Staatschefs nach Addis Abeba entsandten, während 1963 anläßlich der Gründung der OAU, außer Togo, alle 32 damals unabhängigen Länder durch ihre Staats- und Regierungschefs vertreten waren, abermals Zweifel an der Einschätzung der Organisation für Afrikanische Einheit durch eine ganze Reihe ihrer Mitglieder aufkommen. Dieser Eindruck wird allerdings dadurch abgeschwächt, daß zwei der bedeutendsten afrikanischen Staatsoberhäupter, der tanzanische Staatspräsident Julius K. Nyerere sowie der Präsident der Elfenbeinküste, Félix Houphouet-Boigny, die beide, wenn auch aus ganz unterschiedlichen Erwägungen, an vielen der vorangehenden OAU-Gipfeltreffen nicht teilgenommen hatten, jetzt in Addis Abeba anwesend waren. Beiläufig sei vermerkt, daß Houphouet-Boigny, wie schon während der vom 9. bis zum 13. Mai 1973 gemeinsam von OAU, ECA (Economic Commission for Africa) und BAD (Banque Africaine pour le Développement) veranstalteten Konferenz der Wirtschafts- und Finanzminister der OAU-Länder einen recht aktiven Part spielte1). Nyerere hingegen,der sich bei früheren Gelegenheiten immer wieder als überzeugter Panafrikanist ausgegeben hatte, verhielt sich, wohl aus persönlicher Enttäuschung über die Entwicklung der OAU, soweit ersichtlich, sehr weitgehend passiv.

Wie nicht anders zu erwarten, nutzten die Teilnehmer an der 10. OAU-Gipfelkonferenz, von denen sich 33 in öffentlichen Sitzungen zu Wort meldeten, ihre Reden zum einen, um eine Bilanz der Aktivitäten der OAU während der ersten Dekade ihres Bestehens zu erstellen und zum anderen dazu, Perspektiven für die künftige Rolle dieser (fast) allafrikanischen Organisation aufzuzeigen. Überschattet wurden beide Konferenzen durch die Streitigkeiten zwischen dem Gastgeberland und Somalia sowie Libyen, des weiteren durch die auch bei OAU-Treffen bereits üblichen, scharfen, das Maß alles sonst Üblichen überschreitenden Auseinandersetzungen zwischen Rwanda und Burundi. Hingegen wurde durch die Unterzeichnung eines durch die Vermittlung des äthiopischen Kaisers zustandegekommenen Vier-Punkte-Abkommens vielleicht ein erster Ansatz zur Überwindung des zwischen Tanzania und Uganda seit dem Sturz des früheren ugandischen Staatspräsidenten im Januar 1971 schwelenden Streites gefunden.

Entgegen dem Beschluß des OAU-Ministerrates, den in früheren Jahren trotz verschiedener Interventionen der OAU und verschiedener afrikanischer Staatsoberhäupter auch im Ansatz nicht beigelegten Territorialstreit zwischen Äthiopien und Somalia nicht auf die Tagesordnung des Gipfeltreffens zu setzen, widmete der somalische Vize-Präsident diesem Problemkreis den größten Teil seiner Rede, als er in sehr scharfer Form und allem Anschein nach zu Unrecht Äthiopien aggressiver Absichten gegen sein Land bezichtigte. Äthiopien klagte seinerseits Somalia an, unter Berufung auf ethnische Gesichtspunkte ein Drittel des Hoheitsgebietes des Kaiserreiches (das Ogaden in der Provinz Harrar, ferner Teile der Provinzen Bale und Sidoma) annektieren zu wollen. Es erscheint schlicht ausgeschlossen, daß es dem daraufhin von der OAU eingesetzten Komitee, dem die Staatsoberhäupter Nigerias, Kameruns, Liberias, Lesothos, Mauretaniens, des Senegal, des Sudan und Tanzanias angehören, gelingen wird, hier eine dauerhafte Verständigung herbeizuführen2). Denn der Umstand, daß in den streitigen Gebieten in der letzten Zeit allem Anschein nach größere und abbauwürdige Erdöl- und Erdgasvorkommen entdeckt wurden, ferner die Erkenntnis, daß diese Territorien durch die in Aussicht genommene wirtschaftliche Erschließung der Flüsse Wabe Shebelle und Ghenale/Juba zu landwirtschaftlichen Überschußgebieten entwickelt werden können, wird beide streitende Parteien in ihrer unnachgiebigen Haltung bestärken3).

Nachdem seine Forderung, alle OAU-Mitglieder, darunter natürlich erst recht Äthiopien als Gastgeberland, das hier über ganz ausgezeichnete Kontakte verfügt, sollten bis zum Beginn der Feierlichkeiten zum zehnjährigen Bestehen der OAU ihre Beziehungen zu israel abbrechen4), nicht erfüllt worden war, ließ der libysche Staatspräsident Khaddafi seinen Delegierten bei der Ministerratskonferenz, wiederum vergeblich, die Forderung vortragen, der Sitz der OAU möge aus Addis Abeba, einem „Zentrum des Zionismus“, in eine andere afrikanische Hauptstadt verlegt werden. Während der Gipfelkonferenz be-

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zichtigte der libysche Delegierte die äthiopische Regierung darüber hinaus, durch die Überlassung der Kommuníkationsbasis in Kagnew (Eritrea) an die USA mittelbar Südafrika, Portugal und Rhodesien bei der Bekämpfung der in Australafrika tätigen Guerillas zu unterstützen5). Hier wurden, ähnlich wie im Dezember 1972, als Khaddafi die tanzanischen Inseln Sansibar und Pemba als zur arabischen Welt zugehörig bezeichnete und die Ermordung und Vertreibung vieler tausend Araber von diesen Inseln nach der Revolution vom Januar 1964 scharf verurteilte, innerhalb der OAU neue Friktionen sichtbar, deren Tragweite sich heute noch gar nicht absehen läßt.

Anders als die Streitigkeiten, in die das Gastgeberland verwickelt wurde, fanden die bereits traditionellen Beschuldigungen, mit denen sich Rwanda und Burundi bedachten, kaum stärkere Aufmerksamkeit. Das gilt in etwa auch für das besonders außerhalb Afrikas überschätzte6) Abkommen zwischen Tanzania und Uganda. Allerdings meldete auch der Ethiopian Herald fälschlich, durch diesen Vertrag seien die Beziehungen beider Länder normalisiert worden. Im Grunde besagt dieses Abkommen, außer einigen weniger wichtigen Punkten, nicht mehr, als daß beide Länder sich verpflichten, sich in Zukunft nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen einzumischen7).

Neben einer ganzen Reihe anderer Faktoren, auf die weiter unten näher einzugehen sein wird, wird für die künftige Rolle der OAU innerhalb und außerhalb Afrikas von nicht unerheblicher Bedeutung sein, ob es ihr, anders als in den zurückliegenden zehn Jahren, gelingt, gegenüber ihren Mitgliedern die Autorität zu gewinnen, die erforderlich ist, den einen oder anderen der jetzt in Addis Abeba behandelten oder weitere innerafrikanische Streitfälle einer dauerhaften Lösung zuzuführen.

II. Die Rechenschaftsberichte des OAU-Generalsekretärs

Ein erster Schritt in dieser Richtung scheint, wie sich jetzt mit einiger Deutlichkeit zeigte, mit der vor etwa einem Jahr erfolgten Wahl des Kameruners Nzo Ekangaki zum neuen OAU-Generalsekretär getan worden zu sein. Anders als sein Vorgänger, dem ausschließlich an politischen Fragen interessierten Guineer Diallo Telli, der sich häufig ihm in seinem Amt nicht zustehende Funktionen anmaßte, begnügt sich Ekangaki, der sein Augenmerk auch auf wirtschaftliche, insbesondere entwicklungspolitische sowie die übrigen nicht rein politischen Funktionen der OAU richtet, wohl mit der Rolle eines Administrators. Dieses Urteil gründet sich auch darauf, daß Ekangaki sich, wie in einem Interview mit der Dar-es-Salaamer „Sunday News“8) deutlich wurde, ausdrücklich gegen eine solche, vor allem in tanzanischen Kreisen immerwieder propagierte interpretation der OAU-Satzung wandte, nach der nur solche afrikanischen Länder ein Recht auf Mitgliedschaft in der OAU haben, die sich in ihrer Politik einem militant-progressiven Kurs verschrieben haben.

In den Mittelpunkt seiner Rechenschaftsberichte für die 21. Ministerrats- und die 10. Gipfelkonferenz9), die um einiges nüchterner waren als die Reden einiger Delegierter, stellte Ekangaki, wie nicht anders zu erwarten, die Fragen des südlichen Afrikas. Seine Feststellung, daß der „Befreiungskampf“ in den portugiesischen Territorien sowie Zimbabwe ([Rhodesien), Namibia (Südwestafrika) und Azania (Südafrika) in den letzten Jahren ganz außerordentlich an Intensität gewonnen habe, daß große Teile insbesondere der portugiesischen Territorien fest in der Hand der Aufständischen seien, ist in dieser Allgemeinheit genau so unzutreffend wie seine Feststellung, durch Vermittlung der OAU sei es gelungen, verschiedene „Befreiungsbewegungen“ Australafrikas miteinander auszusöhnen. Andererseits kann kein ernsthafter Zweifel darüber bestehen, daß die Gründung und das Wirken der OAU im Jahre 1963 die Aktivitäten dieser Bewegungen in einem seinerzeit kaum vorstellbaren Maße gefördert hat. Mit welchen Schwierigkeiten die OAU aber hier bis heute selbst gegenüber vielen ihrer Mitglieder zu kämpfen hat, geht aus der Bemerkung Ekangakis hervor, daß bisher nur wenige der Mitgliedstaaten der Aufforderung der Gemeinschaft gefolgt seien, dieser jene Maßnahme zu melden, die sie zur Unterstützung des von Zimbabwe (Rhodesien) durch die Schließung der gemeinsamen Grenze mit Zambia „angegriffenen“ Lusaka ergriffen hätten. Vielleicht bewog Ekangaki die abermalige Erkenntnis von der geringen Bereitschaft wohl doch sehr vieler afrikanischer Staaten, im Kampf um eine Änderung der Machtstrukturen im südlichen Afrika mehr als nur ein verbales Engagement an den Tag zu legen, zu der Empfehlung, die Vereinten Nationen sollten, um Südwestafrika/Namibia zu befreien, mit einer eigenen Streitmacht gegen Südafrika vorgehen.

Auch der neue OAU-Generalsekretär ließ bei der Würdigung der Rolle der OAU im wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Bereich sowie demjenigen der innerafrikanischen Streitschlichtung während der ersten Dekade ihres Bestehens jede kritische Würdigung vermissen. Wer hier die Ziele, die sich die Organisation 1963 schon für einen absehbaren Zeitraum setzte, mit den zwischenzeitlich erzielten Erfolgen vergleicht, wird zu dem Ergebnis kommen müssen, daß die Feststellung Ekangakis „as to our failures and difficulties I have little to recount“10) bloßem Wunschdenken entspringt.

Wenn auch Ekangaki im Verein mit nahezu allen nachfolgenden afrikanischen Rednern kaum auf die Ergebnisse der so wichtigen, wie bereits erwähnt von OAU. ECA und BAD kurz zuvor gemeinsam in Abidjan veranstalteten Konferenz der Wirtschafts- und Finanzminister der OAU-Länder einging, so gibt es, worauf weiter unten näher einzugehen sein wird, doch sehr deutliche Anzeichen dafür, daß die OAU nunmehr endlich im Verein mit verschiedenen UN-Organisationen zumindest versuchen wird, im wirtschaftlichen Bereich im weitesten Sinne aktiv zu werden. Die nur recht kurzen Ausführungen Ekangakis zu diesem Komplex dürfen jedenfalls nicht als Indiz dafür herangezogen werden, daß die OAU hier, von schönfärberischen Deklamationen abgesehen, weiterhin passiv bleiben wird.

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III. Die Rede des UN-Generalsekretärs anläßlich des zehnjährigen Bestehens der OAU

Wie schon bei früheren vergleichbaren Gelegenheiten, so nahm UN-Generalsekretär Waldheim auch an der 10. Gipfelkonferenz der OAU-Staats- und Regierungschefs teil. In seiner Rede11) wies er auf die lange und erfolgreiche Zusammenarbeit beider Organisationen hin und meinte „we still have a common cause, to create an Africa in which all nations are independent and grievous economic imbalances have been ended". In diesem Zusammenhang erscheint wichtig, daß der UN-Generalsekretär, offensichtlich auch im Hinblick auf die künftige Kooperation, die kürzlich in Oslo abgehaltene gemeinsame „Konferenz zur Unterstützung der Opfer von Kolonialismus und Apartheid“ eines der „hervorragendsten Beispiele“ der bisherigen Zusammenarbeit nannte und besonders die „konstruktive Teilnahme der Befreiungsbewegungen“ an dieser Tagung erwähnte. Auch mit seinen weiteren Ausführungen machte Waldheim deutlich, daß die UN die Vorstellungen der OAU von einer Lösung der Probleme im Süden Afrikas und in Guinea-Bissau in einigen sehr wichtigen Aspekten teilen. So meinte er, unter Bezugnahme auf die jetzt wieder aufgeflammten rhodesisch-zambischen Streitigkeiten ,„Zambia's stand is an example to all“ und führte zu der südafrikanischen Rassenpolitik u.a. aus „it is a matter of the most elementary human justice“, das System der Apartheid zu Fall zu bringen.

In richtiger Einschätzung der - allen gegenteiligen Stellungnahmen vor allem aus OAU-Kreisen zum Trotz - bisher nur höchst bescheidenen Erfolge einer Kooperation beider Organisationen bei den Versuchen, den Nahostkonflikt sowie die immensen entwicklungspolitischen Probleme der afrikanischen Länder einer Lösung näherzubringen, ging Waldheim auf diese Problemkomplexe nur kurz ein. Beachtung verdienen seine Hinweise darauf, daß sich im wirtschaftlichen Sektor in Zukunft manches zum Besseren werde wenden können.

IV. Zum Verlauf und den Ergebnissen der 21. OAU-Ministerratskonferenz und der 10. OAU-Gipfelkonferenz

1. Allgemeines

Die übergroße Zahl der Delegierten rühmte in ihren Ausführungen12), soweit diese der Offentlichkeit zugänglich gemacht wurden, den durch die Gründung der OAU, wenn auch nur partiell, tatsächlich verhinderten Zerfall der afrikanischen Länder in zwei sich mehr oder weniger feindlich gegenüberstehende, allerdings nicht geschlossene Lager, die („radikale“) Casablanca-Gruppe und die von der Brazzaville- , später zur Monroviagruppe erweiterte Gemeinschaft „gemäßigter“ Staaten. Sehr viele Beiträge ließen allerdings eine kritische Beschäftigung mit der Frage vermissen, inwieweit es den afrikanischen Ländern über in der Form oft feierlicher Deklamationen hinaus innerhalb der OAU tatsächlich gelungen ist, ihre Auffassungen zu inner- und außerafrikanischen Problemen miteinander in Einklang zu bringen.

Ein anderes gilt für die Ausführungen des guineischen Ministerpräsidenten L. Beavogui, der u. a. über die Arbeit der OAU im Bereich der innerafrikanischen Streitschlichtung feststellte, hinter der Organisation für Afrikanische Einheit lägen zehn Jahre einer „ineffective existence“. Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, daß auch Nyerere, hätte er sich während der öffentlichen Sitzungen zu Wort gemeldet, die Ineffizienz der OAU in vielen Bereichen beklagt hätte. Diese Annahme stützt sich zum einen auf die Aussagen Nyereres in einem kürzlichen Presseinterview13) und zum anderen auf die in etlichen Aspekten schonungslose und oft zutreffende Analyse des bisherigen Wirkens der OAU durch die staatlich kontrollierte Tageszeitung Daily News (Dar-es-Salaam)14).

2. Problemkreis Antikolonialismus und Antirassismus

Erheblich stärker als in den im Anschluß an die beiden OAU-Konferenzen verabschiedeten Resolutionen konzentrierten sich die Delegierten auch in diesem Jahr in ihren Reden auf den Problemkreis Antirassismus und Antikolonialismus.

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Das gilt auch für die höchst bemerkenswerte Ansprache des ivorischen Staatspräsidenten Felix Houphouet-Boigny. Er erkannte, was in Südafrika nur allzu oft übersehen wird, die Berechtigung auch des bewaffneten Kampfes gegen die Minderheitsregierungen in Australafrika und Guinea-Bissau an, wies jedoch darauf hin, daß diese Anstrengungen kaum den erhofften Erfolg haben würden. In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte Houphouet-Boigny den Umstand, daß es in den vergangenen Jahren durch Verhandlungen möglich gewesen sei, eine Reihe zumindest potentiell gefährlicher Konflikte im Verhandlungswege beizulegen oder doch zumindest zu entschärfen. Neben dem chinesisch-japanischen Ausgleich und der weitgehenden Normalisierung des Verhältnisses zwischen Peking und Washington erwähnte er hier u.a. die Absprachen zwischen den USA und Nordvietnam zur Beilegung des Krieges in Vietnam sowie die Regelung der innerdeutschen Beziehungen durch die beiden Staaten in Deutschland. Houphouet-Boigny warf die Frage auf, weshalb es Afrika, das die vor ihm liegenden Aufgaben der Entwicklung nur in einer Atmosphäre des Friedens werde bewältigen können, nicht gelingen sollte, seinen Konflikt, den Konflikt um das südliche Afrika, friedlich beizulegen. Zu diesem Zweck müsse der Kontinent jedoch bereit sein, mit Pretoria, Lissabon und Salisbury - zu Recht nannte Houphouet-Boigny die dort Herrschenden „minorités de mépris“ - einen Dialog aufzunehmen. Ausdrückliche Unterstützung wurde ihm, der seine Dialog-Initiative vom April 1971 zum ersten Mal vor einem OAU-Gremium entwickelte, wie nicht anders zu erwarten, nur durch den Vertreter Malawis zuteil. Nahezu alle anderen Delegierten wiederholten die hinlänglich bekannten Thesen von der Notwendigkeit und den Erfolgsaussichten eines „Dialoges der Gewehre“. Ähnlich wie die übergroße Zahl der weißen Südafrikaner nahmen auch viele von ihnen nicht wahr, daß Houphouet-Boigny mit seinem Vorschlag nicht zuletzt die Aufnahme eines auf einen Ausgleich bedachten Dialoges zwischen den Repräsentanten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in den australafrikanischen Territorien anstrebt.

Die kompromißlose Haltung nahezu aller OAU-Partner schlägt sich in den zum Bereich Antirassismus und Antikolonialismus verabschiedeten Resolutionen nieder. Sie enthalten, im Vergleich mit jenen, die in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig von OAU-Konferenzen zu denselben Themen verabschiedet wurden, praktisch keine wesentlichen neuen Elemente. Dies gilt auch für die „Déclaration Solennelle de Politique Générale“ (CM/St 9, XXI), die sich nahezu ausschließlich mit den Problemen Australafrikas, wie sie sich aus der Warte der OAU darstellen, beschäftigt.

So werden in der Rhodesien/Zimbabwe-Resolution des OAU-Ministerrates (CM/Res. 298, XXI) die Politik der Regierung in Salisbury scharf verurteilt, die gegen sie gerichteten Aktivitäten schwarz-nationalistischer Gruppen begrüßt, die Drittstaaten, die die gegen Rhodesien verhängten Sanktionen der Vereinten Nationen mißachten, aufgefordert, sich UN-konform zu verhalten. Schließlich wird gefordert, die Vereinten Nationen sollten auch gegen Südafrika und Portugal wegen deren unbestreitbarer Unterstützung Rhodesiens mit Zwangsmaßnahmen vorgehen.

In seiner der südafrikanischen Rassenpolitik gewidmeten Resolution (CM/Res. 298, XXI) verurteilte der OAU-Ministerrat dieselbe sowie die „assistance économique, financière et militaire continue accordée à l'Afrique du Sud par certaines puissances de l'OTAN, notamment la France, la Grande Bretagne et les Etats Unis d'Amérique, assistance qui a permis au gouvernement de Prétoria de maintenir et même de renforcer sa politique d'apartheid“ rückhaltlos. Folgerichtig werden abermals Sanktionen der Vereinten Nationen zur Isolierung des Landes gefordert, um „le rôle toujours plus agressif que joue l'Afrique du Sud“ zu begegnen.

An der Südwestafrika/Namibia-Resolution (CM/Res. 300, XXI) erscheint bemerkenswert, daß der UN-Sicherheitsrat aufgefordert wird, die Gespräche des UN-Generalsekretärs mit den Verantwortlichen Südafrikas über den künftigen Status dieses umstrittenen Territoriums abzubrechen. In drei weiteren Resolutionen (CM/Res. 301, XXI; CM/Res. 302, XXI und CM/Res. 303, XXI) werden Spanien. Großbritannien und Frankreich aufgefordert, sich unverzüglich aus den noch von ihnen kontrollierten Gebieten Spanisch-Sahara, Seychellen, Komoren und Territorium der Afars und Issas (Djibouti) zurückzuziehen. Daß etwa die Freigabe des letzteren durch Frankreich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogleich zum offenen Krieg zwischen Somalia und Äthiopien, die beide dieses Territorium für sich in Anspruch nehmen, führen würde, bleibt unerwähnt.

In der recht umfangreichen „Declaration sur les Colonies Portugaises“ (CM/St 10, XXI) schließlich werden die Erfolge der dort aktiven nationalen Unabhängigkeitsbewegungen und die von ihnen geleistete „Wiederaufbauarbeit“ gerühmt. Andererseits wird die „... aide massive, ... en particulier des Etats Unis, de la Grande Bretagne, de la France, de l'Allemagne Fédérale et du Japon“ zugunsten der Lissaboner Behörden abermals scharf verurteilt, da sie die schließliche Befreiung der portugiesischen Territorien in Afrika erschwere und damit hinauszögere.

Im Zusammenhang mit dem hier interessierenden Themenkreis ist die Bemerkung15) Ekangakis von Bedeutung, daß im Rahmen einer Reform der OAU-Verwaltungsstrukturen („the administrative structures of our Organization are obsolete“) erwogen wird, das in Dar-es-Salaam ansässige „Befreiungskomitee“ der Kontrolle des OAU-Generalsekretariats zu unterstellen. Kritik an der Arbeit dieses Komitees und damit die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle seiner Tätigkeit wurde offensichtlich im Zusammenhang mit dem Vorwurf finanzieller Mißwirtschaft durch die Dienststellen in Dar-es-Salaam erhoben16). Schließlich trägt sich die OAU mit der Absicht, noch stärkeren Druck auf die miteinander rivalisierenden nationalen Unabhängigkeitsbewegungen auszuüben, um sie zu einem koordinierten Vorgehen gegen die jeweilige weiße Minderheitsregierung zu zwingen17). Den Bewegun-

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gen, die sich diesem Druck nicht beugen, droht äußerstenfalls der Entzug der bisher für sie so sehr wichtigen Unterstützung durch die Gemeinschaft.

3. Nahost-Konflikt

Der OAU-Ministerrat sah davon ab, in einer gesonderten Resolution zum Nahostkonflikt Stellung zu nehmen. Statt dessen wurde in der „Déeclaration Solennelle de Politique Générale“18) abermals durch die OAU die Resolution Nr. 242 (1967) vom November 1967 des UN-Sicherheitsrates bekräftigt und Israel dementsprechend zur sofortigen Räumung der besetzten Gebiete aufgefordert.

Während der anschließenden Tagung der OAU-Staats- und Regierungschefs unternahmen die Vertreter der nordafrikanischen Länder alles in ihrer Macht Stehende, um zu erreichen, daß während dieser Konferenz doch noch eine gesonderte Resolution zum Nahostkonflikt verabschiedet wurde, in der ihre Vorstellungen zumindest in etwa enthalten waren. So führte beispielsweise der algerische Staatspräsident u. a. aus19) „... il est inconcevable que nous adoptions une attitude ferme vis-à-vis de l'Afrique du Sud et une autre attitude totalement différente vis-à-vis du colonialisme sioniste ... Je dirai seulement que la lutte contre le colonialisme et la discrimination raciale ne peut en aucune façon être dissociée de la lutte

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contre le sionisme et Ia domination.“ Weniger diese Verknüpfung des Nahost- mit dem Südafrikakonflikt als die unverhüllte Drohung Libyens und wohl auch Algeriens, die im südlichen Afrika tätigen nationalen Unabhängigkeitsbewegungen in Zukunft für den Fall materiell nicht mehr zu unterstützen, daß sich schwarzafrikanische Staaten weigerten, Israel in einer offiziellen Resolution wegen seiner Nachkriegspolitik in den besetzten arabischen Gebieten schärfer zu verurteilen, führte, allem Anschein nach, nach Vermittlung des nigerianischen Staatspräsidenten Yakubu Gowon, hier zu einem Wandel.

Dementsprechend wird in Resolution AHG/Res.70 (X) der Staats- und Regierungschefs u. a. die „systematische Obstruktion“ aller Versuche, den Nahostkonflikt friedlich zu lösen, durch Israel „bedauert“. Hervorgehoben wird, daß Ägypten nichts unversucht gelassen habe, eine gerechte und dauerhafte Lösung des Problems herbeizuführen. Die OAU-Partner verpflichten sich, von Israel in den besetzten Gebieten erwirkte Änderungen, wie etwa die Annektion Ost-Jerusalems durch den jüdischen Staat, als rechtlich unwirksam zu betrachten. Auch wird das Bestehen der „unverzichtbaren Rechte des palästinensischen Volkes“ als eines „wesentlichen Elementes“ jeder gerechten Lösung des Konfliktes ausdrücklich anerkannt. Schließlich wird festgestellt - und hier sind die nordafrikanischen OAU-Mitglieder ihren Zielen recht viel näher gekommen -, daß die Haltung Israels „pourrait engager les Etats membres de l'OUA à prendre, à l'échelle de l'Afrique des mésures individuelles ou collectives, politiques et économiques à son égard, conformément aux principes proclamés dans la Charte de l'OUA et celle des Nations Unis“20).

Diese Resolution, die auch durch den kürzlichen Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Tel Aviv durch einige schwarzafrikanische Staaten, darunter neben Uganda Mali, Niger, Tschad und VR Kongo, vorbereitet wurde, kann durchaus dazu führen, daß sich die OAU, anders als während der ersten Dekade ihres Bestehens, in Zukunft nicht nur intensiver mit der Problematik des Nahostkonfliktes befassen wird, sondern darüber hinaus die Haltung Israels sehr viel kritischer sehen wird.

4. Wirtschaftliche Probleme Afrikas

Zwei der wichtigsten Gründe dafür, daß sich die OAU in der Vergangenheit, entgegen entsprechenden Geboten ihrer Satzung, von schönfärberischen Resolutionen abgesehen21), praktisch überhaupt nicht mit den wirtschaftlichen Problemen Afrikas befaßt hat, liegen darin, daß sie zum einen selbst nicht über den erforderlichen Mitarbeiterstab verfügte und zum anderen eine wirkliche Zusammenarbeit mit der Economic Commission for Africa der Vereinten Nationen (ECA) nie zustandegekommen ist. Nach Beendigung der Konferenzen anläßlich der zehnten Wiederkehr des Tages der Gründung der OAU zeichnet sich die Möglichkeit ab, daß sich hier Entscheidendes ändern wird.

Beachtung verdient, daß der OAU-Generalsekretär in Resolution CM/Res. 314 (XXI) vom Ministerrat der Gemeinschaft jetzt ermächtigt wird, angesichts der „rôle de plus en plus grand de l'OUA dans les domaines de l'économie, des questions sociales, des transports et des télécommunications“ Mitarbeiter für diese Bereiche einzustellen. Außerdem wird die OAU unter Ekangaki und seinem sehr fähigen, für wirtschaftliche und soziale Probleme zuständigen Stellvertreter, Kamanda wa Kamanda, wie bereits unter dem allerdings sehr ungeschickt und daher erfolglos agierenden Diallo Telli, versuchen, sich die ECA, deren Statuten zum Trotz, faktisch unterzuordnen. Und es gibt deutliche Anzeichen dafür, daß ihr dies in bedenklichem Maße gelingen könnte.

Die OAU wird sich bemühen, dies Instrumentarium zur Verwirklichung der jetzt in Addis Abeba verabschiedeten „Declaration Africaine sur la Coopération, le Développement et l'Indépendance Economique“ (CM/St. 12, XXI) zu nutzen. Diese Deklaration basiert ganz wesentlich auf den Vorschlägen, die wenige Tage zuvor von den zuständigen Ministern der OAU-Länder während deren gemeinsam von OAU, ECA und BAD in Abidjan abgehaltenen Konferenz erarbeitet worden waren. Es erscheint äußerst zweifelhaft, daß es in den kommenden Jahrzehnten oder gar Jahren gelingen wird, in mehr als nur einigen wenigen wirklich wesentlichen Fällen die jetzt mit der Deklaration verabschiedeten, in der Regel so überaus anspruchsvollen Leitsätze in die Tat umzusetzen. Diese sehen für nahezu unzählige Bereiche der Volkswirtschaften der afrikanischen Länder eine sehr enge Kooperation benachbarter und darüber hinaus gelegentlich aller OAU-Länder vor.

So steht nicht zu erwarten, daß es einer in Zukunft im wirtschaftlichen und sozialen Sektor aktiveren OAU gelingen wird, etwa jene Programmpunkte in die Tat umzusetzen, in denen sich die einzelnen OAU-Mitglieder verpflichten, ihre Industrialisierungsvorhaben mit denen ihrer Nachbarn abzustimmen. Denn es wird den afrikanischen Ländern wohl auch im kommenden Jahrzehnt in der Regel an der für eine solche Entwicklungspolitik zwangsläufig erforderlichen Bereitschaft zum partiellen Souveränitätsverzicht fehlen. Die Richtigkeit dieser These wurde jüngst durch die neuerliche Zerreißprobe, vor die sich die East African Community gestellt sieht, wiederum unter Beweis gestellt. Wohl auf Betreiben Kenyas empfahl der Finanzrat der Gemeinschaft der East African Authority, das East African Income Tax Department, eine der inzwischen recht wenigen, verbliebenen Kerninstitutionen dieser Gemeinschaft, zu „dezentraIisieren“, d. h. aufzulösen22). Nicht minder skeptisch sollte hier stimmen, daß der innerostafrikanische Handel 1972, im Vergleich mit dem des Vorjahres, um 10 % zurückging23).

Sehr viel mehr Beachtung als den bisher genannten Absätzen der Deklaration wird dem Bestreben der OAU zu schenken sein, bei den bevorstehenden GATT-Verhandlungen sowie der in wenigen Wochen beginnenden Konferenz zur Regelung des künftigen Verhältnisses der

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übergroßen Zahl der anglophonen wie frankophonen Länder Afrikas zu der erweiterten Europäischen Gemeinschaft (EG) eine aktive Rolle zu spielen. Daß die OAU hier endlich aktiv werden wird, hatte sich bereits während der 11. Tagung der ECA im Februar 1973 in Accra sowie während der bereits erwähnten Konferenz der Wirtschafts- und Finanzminister der OAU-Länder in Abidjan gezeigt. Besondere Erwähnung in bezug auf die bevorstehenden Verhandlungen mit der EG verdienen bereits jetzt die Ausführungen zum bisher so umstrittenen Problem der Gegenpräferenzen; dazu heißt es in der hier interessierenden Deklaration:

Die afrikanischen Staaten verpflichten sich „à se concerter dans les négociations commerciales multilatérales pour défendre les objectifs suivants: ... v) La non réciprocité dans le commerce avec les pays développés et les tarifs qu'ils accordent aux pays africains“24).

5. Andere Tagungsordnungspunkte

Neben anderen Fragen wie jener der Teilnahme der OAU-Länder an der für Anfang September 1973 in Algier geplanten Gipfelkonferenz der blockfreien Länder wurden bei den beiden jüngsten OAU-Konferenzen u. a. die kürzlich erfolgte Gründung eines (fast) allafrikanischen Gewerkschaftsverbandes, Organization for African Trade Unions Unity, sowie die Möglichkeit militärischer Zusammenarbeit im OAU-Rahmen erörtert. Nähere Erwähnung verdient die „Declaration de l'OUA sur les Questions Relatives au Droit de la Mer“, CM/St. 11 (XXI)25). Diese Deklaration dient der Harmonisierung der Standpunkte der OAU-Länder für die 1974 in Santiago de Chile geplanten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen. Sie ist getragen von dem Wunsch der afrikanischen Länder, an einem Sektor wirtschaftlicher Aktivitäten, der ihnen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Unterentwicklung bisher nahezu ganz verschlossen war, dem der wirtschaftlichen Nutzung der Meere, insbesondere auch des Meeresbodens, in gebührender Form beteiligt zu werden. Auch in diesem Zusammenhang ist immer wieder die Rede davon, daß die OAU-Partner bereit seien, untereinander zusammenzuarbeiten. Wichtiger erscheint heute, daß die 41 Unterzeichner der Deklaration außer der Zwölf-Meilen-Zone das Recht eines jeden Meeresanliegerstaates auf eine Zweihundert-Meilen-Zone anerkennen, innerhalb derer ausschließlich ihm das Recht auf wirtschaftliche Nutzung zusteht.

Wie sehr sich die OAU-Länder bemühen werden, auch in Zukunft bei jeder sich bietenden Gelegenheit - und sei es die kommende Seerechtskonferenz - die ihnen so überaus wichtig erscheinenden Probleme des südlichen Afrikas zur Sprache zu bringen, folgt aus der Aufnahme der folgenden Klausel in die OAU-Seerechts-Deklaration: „Aucune disposition de la présente déclaration ne doit être interpretée comme reconnaissant aux territoires sous domination coloniale, étrangère ou raciste un quelconque droit de se prévaloir des propositions qui précèdent.“

Es erscheint durchaus möglich, daß sich die Rolle der OAU in Zukunft, anders als im ersten Jahrzehnt des Bestehens dieser Gemeinschaft, nicht in der Beschäftigung mit dem Komplex südliches Afrika erschöpfen wird. Jedoch wird auch für die absehbare Zukunft hier mit großer Wahrscheinlichkeit der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten liegen.

  1. Vgl. dazu Jeune Afrique vom 26. Mai 1973 (Nr. 646), S. 22 bis 23.
  2. S. dazu auch Daily News (Dar-es-Salaam) vom 4. Juni 1973, S. 4.
  3. Zum äthiopischen Standpunkt s. The Ethiopien Herald (Addis Abeba) vom 27. Mai 1973, S. 1,6 und vom 29.Mai 1973, S. 1,4.
  4. In dieser Feststellung wie auch dem späteren, häufig von Arroganz gekennzeichneten Auftreten Libyens sahen etliche schwarzafrikanische Delegierte und Konferenzbeobachter den Ausdruck imperialistischer Ambitionen Libyens gegenüber Schwarzafrika, s.u.a. Daily Nation (Nairobi) vom 18. Mai 1973, S. 18. Ähnlich der äthiopische Außenminister während der OAU-Gipfelkonferenz: „There is no Head of State ... who is prepared to accept dictation from Libya“, s. The Ethiopian Herald vom 27. Mai 1973, S. 1,6 (6).
  5. Diese Vorwürfe lösten auch in den folgenden Tagen in der staatlichen äthiopischen Presse helle Empörung aus, vgl. Addis Soir (Addis Abeba) vom 2.Juni 1973, S. 1,4 und The Ethiopian Herald (Addis Abeba) vom 3. Juni 1973, S. 1,2.
  6. S. The Ethiopian Herald vom 31. Mai 1973, S. 1; der East African Standard (Nairobi) vom 5. Juni 1973, S.1, spricht sogar von einem „Freundschaftspakt“.
  7. The Ethiopian Herald vom 31. Mai 1973, S. 4, gibt den Wortlaut des Abkommens wie folgt wieder:
    1. The Government of Uganda accepts responsibility for the death of 24 Tanzanian nationals in Uganda and agrees to pay compensation.
    2. Both parties agree to adhere strictly to all the terms of the Mogadishu agreement. In particular, each party undertakes to see to it that its territory is not used as a base of subversion against the other. The Government of Tanzania will assume responsibility that former President Milton Obote will not interfere in the internal affairs of Uganda.
    3. The Government of Uganda will not demand the eviction from Tanzania of Dr. Milton Obote.
    4. The Government of Ethiopia agrees to use its good offices in the carrying out of this agreement.
    5. "
    Erwähnung verdient der Umstand, daß der Brief des früheren ugandischen Staatspräsidenten Milton Obote (s. dazu Daily News, Dar-es-Salaam, vom 28. Mai 1973, S.1 und The Observer, London, vom 27. Mai 1973, S. 12) an die OAU-Staats- und Regierungschefs, in dem Obote Amin zu Recht zahlloser politischer Morde bezichtigt, während der Konferenz wohl kaum nennenswerte Beachtung gefunden hat.
  8. Sunday News (Dar-es-Salaam) vom 3. Juni 1973, S.7.
  9. Beide Berichte wurden von der OAU veröffentlicht, CM/497 (Part I) bzw. AHG/67 (Part I, X):
    vgl. damit die sehr viel nüchterne und in vielen Aspekten zutreffende Analyse durch die staatliche „Daily News“ (Dar-es-Salaam) vom 25. Mai 1973, S.1 ff.: „Ten years of OAU: what We have gained" und die absolut unkritische Würdigung des bisherigen Wirkens der OAU in dem gleichfalls staatlichen „The Ethiopian Herald" (Addis Abeba) vom 24. Mai 1973, S. 2,5: „Ten years of African Unity“.
  10. S. „Speech by the Administrative Secretary-General of the OAU covening the activities of the Organization during the past ten years“ (AHG/67, Part I, X), S. 9.
  11. Diese Rede wurde in vollem Wortlaut abgedruckt in The Ethiopian Herald vom 26. Mai 1973, S. 4,6.
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  1. Die anläßlich der Feierlichkeiten gehaltenen Reden sind bisher fast alle noch nicht veröffentlicht worden. In ganz kurzen Auszügen wurden sie in The Ethiopian Herald vom 27. Mai 1973, S. 1, 7, 10 wiedergegeben.
  2. S. Africa (Paris/London), No. 21 (1973.5), S. 10-17.
  3. S. Daily News (Dar-es-Salaam] vom 25. Mai 1973, S.1 ff.: „Ten years of OAU: what we have gained“.
  4. S. Introductory Note to the Report of the Administrative Secretary-General to the 21st Session of the Council of Ministers (CM/ 497, Part 1), S. 5-8.
  5. Vgl. Daily Nation (Nairobi) vom 7. Juni 1973, S. 24.
  6. The Ethiopian Herald vom 22. Mai 1973, S. 1, 2.
  7. CM/St. 9 (XXI), S. 3.
  8. Die Rede Houani Boumediennes wurde in vollem Wortlaut abgedruckt in Addis Soir (Addis Abeba) vom 28.Mai 1973, S. 2,3.
  9. Soweit ersichtlich hat die OAU Passagen dieses Inhalts bisher niemals in ihre Nahost-Resolutionen aufgenommen.
  10. S. etwa CM/Res. 219 (XV) „Résolution sur les responsabilités et le rôle de l'OUA dans le domaine économique et social“.
  11. S. dazu u. a. Sunday News (Dar-es-Salaam) vom 10. Juni 73, S. 1,4, 5.
  12. S. dazu vor allem East African Standard (Nairobi) vom 5. Juni 1973, S. 1, 4; weiter Daily Nation (Nairobi) vom 5.Juni 1973, S. 1, 4.
  13. In diesem Sinne schon die kürzliche OAU-Ministerkonferenz in Abidjan, s. Le Moniteur Africain (Dakar) No. 607 (17. Mai 1973), S. 1, 4.
  14. Diese Stelliungnahme wurde in der schließlich von der OAU- Giptelkonferenz verabschiedeten Version bislang noch nicht veröffentlicht. Es wird daher die allerdings von der ersteren wohl auch in wichtigen Passagen abweichende Version, die zuvor von dem OAU-Miinisterrat akzeptiert worden war, dem vorliegenden Beitrag zugrundegelegt.
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