African Questions

Publications of Dr. Klaus Frhr. von der Ropp

Political Observer and Consultant on Southern African Issues

Tagungsbesprechungen

Klaus v. d. Ropp:

Die OAU im internationalen System der mittsiebziger Jahre

Unter besonderer Berücksichtigung der OAU-Konferenzen von Kampala

Vorwort

Der folgende Artikel knüpft an zwei frühere der Rolle der Organisation für Afrikanische Einheit gewidmete Beiträge des IAF an, und zwar „Die OAU am Vorabend der zweiten Dekade ihres Bestehens“ sowie „Perspektiven der künftigen Rolle der Organisation für Afrikanische Einheit“ in IAF vol. 9 Nr. 4 bzw. 6 (1973.4 bzw. 6), S. 204-214 bzw. 361-368. Aufgrund der Prioritäten, die die OAU ihrem eigenen Handeln gesetzt hat, sind die folgenden Ausführungen auch im Zusammenhang mit den Aufsätzen „Perspektiven der politischen Entwicklung Süd- und Südwestafrikas“ in IAF vol. 10 Nr. 5 (1974.5), S. 296-307 sowie „Die Republik Rhodesien im zehnten Jahr nach UDI“ in IAF vol. 11 Nr. 3 (1975.3), S. 170-176 zu sehen.

I Vorbemerkungen

Insbesondere die Rolle, die die Organisation für Afrikanische Einheit bei der Erörterung einiger Problemkreise der internationalen Politik durch Generalversammlung und Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den zurückliegenden 12 Jahren zu spielen verstanden hat, lassen es als geraten erscheinen, ihr ein besonderes Augenmerk zu widmen. Dies wird durch den Verlauf und durch die Ergebnisse1) der im Juli 1975 in Kampala/Uganda abgehaltenen 25. Konferenz des OAU-Ministerrates sowie der 12. OAU-Gipfelkonferenz besonders deutlich.

Nach der durch CM/Res. 419 (XXV) beschlossenen Aufnahme der Volksrepublik Mozambique, der Republik Kap Verden, der Republik Komoren sowie der Demokratischen Republik Sao Tomé und Principe in die OAU verfügt diese heute über 46 Mitglieder und damit etwa über ein Drittel der Stimmen in der Vollversammlung der Vereinten Nationen. Zur OAU gehören also nach wie vor alle unabhängigen afrikanischen Staaten mit Ausnahme der Republiken Rhodesien und Südafrika.

Auch in Kampala zeigte sich, daß die OAU nach wie vor ganz überwiegend von der Beschäftigung mit den Problemen Südafrikas, Südwestafrikas/Namibias und Rhodesiens/Zimbabwes, so wie sie sich aus ihrer Warte darstellen, lebt. Daneben beschäftigt sie sich heute in besonders interessanter Form mit dem Nahostkonflikt sowie, bislang ohne sonderliche Erfolge, mit der angestrebten arabisch-afrikanischen Kooperation in wirtschaftlichen Fragen. Dagegen hat es die OAU nach wie vor nicht verstanden, eigene Vorstellungen zu jenen Fragen des internationalen Wirtschaftslebens, etwa dem Postulat nach der Schaffung einer Neuen Weltwirtschaftsordnung, zu entwickeln, die heute so maßgeblich das internationale Geschehen prägen. Wie wenig Bedeutung die OAU als Ganzes trotz gelegentlicher schönfärberischer Resolutionen diesen Fragenkomplexen beimißt, mag sich allein daraus ergeben, daß von ihren derzeit gut 350 Mitarbeitern allem Anschein nach nur zwei als WirtschaftsWissenschaftler ausgebildet und ausbildungsgerecht eingesetzt sind2). Manches spricht allerdings dafür, daß die OAU ihre eigene Rolle hier überdenken wird, d. h. auch hier in Zukunft einen aktiven Part übernehmen wird.

Außer an mangelnder Autorität gegenüber ihren Mitgliedstaaten leidet die OAU vor allem unter ihren ständigen Haushaltsschwierigkeiten. So sind, nach dem jüngsten Rechenschaftsbericht des OAU-Generalsekretärs William Eteki Mboumoua, für den Haushalt 1974/75 inzwischen zwar Einnahmen in Höhe von 7,2 Mio US-Dollar vorgesehen, jedoch wird die Organisation auch im laufenden Haushaltsjahr über diesen Betrag nicht voll verfügen können. Die chronisch zu nennende Beitragssäumigkeit auch „progressiver“ und relativ wohlhabender OAU-Staaten wie beispielsweise Libyens und Guineas haben dazu geführt, daß die OAU allein zu ihrem ordentlichen Budget 1973/74 noch Außenstände in Höhe von gut 2,3 Mio US-Dollar hat. Nur 20 von bislang 42 OAU-Mitgliedstaaten haben bisher alle seit 1963, dem Jahr der Gründung der Organisation, zu den ordentlichen Haushalten geschuldeten Beiträge vollständig entrichtet3). Eine Reihe auch dieser Staaten befindet sich jedoch mit Zahlungen zu den verschiedenen Sonderhaushalten der OAU, wie beispielsweise den Hilfsfond für Guinea-Bissau, in Verzug. Die finanziellen Schwierigkeiten vermögen aber nur teilweise die immer wieder zutage tretenden Mißstände in der Verwaltung der OAU zu erklären. Sie abzustellen hatte der 1974 abgelöste Generalsekretär Nzo Ekangaki sich nicht ohne Aussicht auf Erfolg vorgenommen; sein Nachfolger im Amt, William Eteki Mboumoua, hat es nicht verstanden, die begonnene Reorganisation weiterzuführen.

Außer durch die im Juli 1975 in Kampala mit besonderer Schärfe zutage getretenen Spannungen zwischen den arabischen und den schwarz-afrikanischen Mitgliedern der OAU wird deren Zusammenhalt, zumindest für die Dauer der Amtszeit Idi Amins als Vorsitzendem der Organisation, durch den Boykott der jüngsten OAU-Treffen durch Tanzania, Zambia, Botswana sowie weitgehend auch Mozambique einer Bewährungsprobe unterzogen.

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Bekanntlich haben die vier genannten Staaten sich aus Protest gegen die Willkürherrschaft Amins in Uganda geweigert, an den Konferenzen teilzunehmen4). Insbesondere Zaire und natürlich Uganda stießen sich jedoch an der sehr scharfen Kritik Tanzanias an der ugandischen Regierung und beantragten, wenn auch vergeblich, die Verurteilung der Regierung in Dar-es-Salaam durch die OAU-Staats- und Regierungschefs.

Bei der Betrachtung der Ergebnisse der beiden Konferenzen erstaunt, daß in Kampala davon abgesehen wurde, die USA und Großbritannien wegen des Ausbaus von Diego Garcia (British Indian Ocean Territories, B.I.O.T.) zu verurteilen. Zu erklären ist dies wohl nur damit, daß die OAU-Konferenzen andernfalls auch zu den Meldungen über den Ausbau des somalischen Hafens Berbera zu einem großen sowjetischen Marine- und Luftwaffenstützpunkt5) hätten Stellung nehmen müssen. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß wohl weder die OAU-Funktionäre noch die Delegierten aller teilnehmenden afrikanischen Länder den Versicherungen des somalischen Präsidenten Siad Barre, daß es sich bei diesen Nachrichten um böswillige amerikanische Propaganda handele, Glauben schenkten. Wenig Beachtung fand erstaunlicherweise auch der Vorschlag Ugandas, den OAU-Mitgliedern, wie auch denen ähnlicher Organisationen in anderen Regionen der Erde, im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein „Block-Veto“ einzuräumen.

II Die Haltung der OAU zu Fragen des „Rassismus“ und „Kolonialismus“ in Afrika.

Wenn auch wohl nicht mehr ganz mit der bisher gewohnten Intensität so doch gleichwohl noch in ausgeprägtem Maße konzentrierten sich auch in diesem Jahr die OAU-Debatten auf die Probleme der von weißen Minderheiten beherrschten Staaten Rhodesian und Süd-/Südwestafrika. Nach wie vor wird in der der OAU, wie in ihrem Gefolge auch der UN-Vollversammlung, eigenen, weit über Gebühr simplifizierenden Betrachtungsweise die Ablösung der zu Recht als Unrechtsysteme gebrandmarkten Minderheitsregime durch eine auf der Basis „one man one vote“ operierende Ordnung gefordert. Und es sollte keinem Zweifel unterliegen, daß auch jene vier Staaten, also Tanzania, Zambia, Botswana und Mozambique, die derzeit mit Südafrika über die Zukunft Rhodesiens verhandeln, diesen Standpunkt teilen. Allerdings, das sei beiläufig vermerkt, wird dies von den weitaus meisten Südafrikanern, die sich in einer gewissen Entspannungseuphorie gefallen, nicht gesehen. Wie unversöhnlich sich nach wie vor OAU-Afrika und der von weißen Minderheiten beherrschte Süden des Kontinents gegenüberstehen, zeigt klar die Resolution 422 (XXV) des Ministerrates („Resolution on Sanctions against the White Minority Regimes in Southern Africa“). Hier wird in einer an Schärfe wohl kaum zu überbietenden Sprache das „abominable and retrogressive apartheid regime“ Südafrikas sowie das „rebel racist minority regime“ Rhodesiens bekämpft und zu ihrer vollständigen Isolierung aufgerufen. Daß viele hinter dieser Resolution stehende Staaten die von ihnen immer wieder beschworenen Menschen- und Bürgerrechte mindestens ebenso sehr mißachten wie die Minderheitsregime in Salisbury und Pretoria, trägt nicht unbedingt zur Glaubwürdigkeit ihrer Argumentation bei. Es bleibt festzuhalten, daß der ivorische Staatspräsident Felix Houphouet-Boigny sich mit seiner Forderung zur Aufnahme eines Dialoges mit Pretoria und Salisbury mit dem Ziel von Reformen, nicht aber Revolutionen, innerhalb der OAU nie hat durchsetzen können6). Die Verabschiedung des „Internationalen Übereinkommens über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid“7) durch die 29. UN-Vollversammlung, die vor einigen Monaten erneut beschlossene Unterstützung von im südlichen Afrika operierenden „Befreiungsbewegungen“ durch den Weltkirchenrat i. H. von ca. 600000 DM8) und, noch ausgeprägter, die Qualifizierung der südafrikanischen Apartheid-Politik als „ugly crime“9) durch den damaligen UN-Botschafter der USA während einer der jüngsten Südafrika-Debatten des UN-Sicherheitsrates zeigen klar, wie erfolgreich die Politik der OAU hier schon in der Vergangenheit war.

Eine andere Frage ist, ob auch in Zukunft Tanzania und nicht die OAU als solche das in Dar-es-Salaam ansässige „Liberation Committee“ der OAU beherrschen wird10). Denn nicht zum ersten Mal verdächtigten Zaire und Uganda die Regierung in Dar-es-Salaam, diesem Komitee zur Verfügung gestellte Waffen nicht an die „Befreiungsbewegungen“ sondern an innenpolitische Gegner der Regierungen in Kinshasa und Kampala weitergeleitet zu haben. So soll ein ad hoc Komitee jetzt darüber beraten, ob die Verteilung von Waffen aniVertreter der „Befreiungsbewegungen“ in Zukunft nicht statt durch die Stellen in Dar-es-Salaam durch eine in die Verwaltung der OAU voll integrierte Dienststelle erfolgen soll11).

1) Zu den gegenwärtigen Entspannungsbemühungen.

Nach wie vor kann wohl festgestellt werden, daß sämtliche Mitgliedstaaten der OAU den Sturz der bestehenden Minderheitsregime im südlichen Afrika fordern. Den „Reformern“ F. Houphouet-Boigny, H. Banda (Malawi), W. Tolbert (Liberia) und L. S. Senghor (Senegal) steht am anderen Extrem des politischen Spektrums eine Gruppe afrikanischer Staaten gegenüber, die aus Mißtrauen gegenüber den Regierungen in Salisbury und Pretoria jedwede Kontaktaufnahme ablehnt12). Wortführer dieser letzteren Gruppe ist derzeit wohl Uganda13). Demgegenüber bekannte sich außer den in diese Verhandlungen über die politische Zukunft Rhodesiens direkt involvierten Staaten Tanzania, Zambia, Botswana und Mozambique die Mehrheit der OAU-Länder auch weiterhin zu dieser Ende 1974 aufgenommenen Verhandlungsrunde. So unsinnig die Verdächtigung Idi Amins, Tanzania, Zambia und Botswana seien „Spione Südafrikas und Rhodesiens“15), auch ist, so bleibt doch festzuhalten, daß sich in militant-kritischen Kreisen insbesondere schwarzer Südafrikaner mancher Widerstand gegen diese Politik herausgeschält hat15). Hier werden Tanzania, Zambia, Botswana und Mozambique verdächtigt, wirtschaftlichen Zwängen gehorchend und aus Sorge, als Nachbarstaaten Rhodesiens wie auch Süd-/Südwest- afrikas in einen Krieg um diese Länder gezogen zu wer-

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den, von ihrer ehemals kompromißlosen Haltung gegenüber Salisbury und Pretoria/Windhoek abgewichen zu sein. Dennoch hat die OAU durch Resolution 428 (XXV) ihres Ministerrates („Resolution on South Africa“) die Anfang April 1975 während der 9. außerordentlichen Ministerratssitzung des OAU-Ministerrates verabschiedete „Declaration of Dar-es-Salaam on Southern Africa“ (ECM/Draft/st/15) bestätigt.

a) In der Rhodesien-Frage: Durch CM/Res. 428 (XXV) bekennt sich die OAU mithin nach wie vor zu den zwischen Repräsentanten Südafrikas, Tanzanias, Zambias, Botswanas, Mozambiques, Rhodesiens und Vertretern des African National Council aufgenommenen Verhandlungen über die politische Zukunft dieses ehemals britischen Protektorats. Andererseits werden in CM/Res. 429 (XXV) die Feststellungen getroffen, daß die Regierungen in Salisbury und London an einer friedlichen Lösung des Konfliktes nicht interessiert seien und die Vermittlungsaktion Vorsters nur ein „transparent trick to frustrate majority rule and to disarm the freedom fighters“ sei. Wenn, was derzeit anzunehmen ist, die Verhandlungen fortgesetzt werden, so dürften auch weiterhin Südafrika und Zambia eine Schlüsselrolle spielen. Südafrika ist heute nicht mehr bereit16), Rhodesien in dem Maße zu unterstützen, wie dies von der einseitigen Unabhängigkeitserklärung Salisbury im November 1965 ab bis vor kurzem der Fall war. Deutlich wurde dies durch die Entscheidung der südafrikanischen Verantwortlichen demonstriert, die noch in Rhodesien verbliebenen letzten 200 Angehörigen para-militärischer Verbände nach Südafrika zurückzuziehen17). Und das zu einem Zeitpunkt, da die Regierung in Salisbury zu einer Mobilmachung der rund 270000 weißen Rhodesier entschlossen scheint18). Das Interesse Südafrikas beschränkt sich heute wohl darauf, sicherzustellen, daß eine schwarze Mehrheitsregierung in Salisbury erst nach einer etwa fünfjährigen Übergangszeit die Macht übernimmt. Ähnlichen Vorstellungen scheint die Regierung K. Kaundas, der gemeinsam mit J. B. Vorster im Interesse Rhodesiens wie auch der angrenzenden Staaten die Rolle eines ehrlichen Maklers übernommen hat, anzuhängen19). Gegen eine solche Lösung stemmen sich heute noch die Regierung Ian Smith sowie auch sehr maßgebliche Fraktionen des African National Council (ANC). Dies Bündnis aller rhodesischen „Befreiungsbewegungen“ stellt sich auch heute noch als ausgesprochen krisenanfällig und brüchig dar20). Die Meinungsverschiedenheiten innerhalb des ANC rühren u. a. daraus, daß einige Gruppen innerhalb des ANC die Vereinbarung einer Übergangsperiode bis hin zur vollständigen Machtübernahme durch die schwarzen Rhodesier ablehnen und, auch auf die Gefahr eines Zusammenbruchs der hochentwickelten Volkswirtschaft Rhodesiens hin, einen sofortigen Machtwechsel fordern. Hingegen scheint der vielleicht nur scheinbar in den ANC integrierte ZAPU-Flügel unter Joshua Nkomo bereit, sich die Vorstellungen Kaundas und Vorsters zu eigen zu machen. Für den Fall, daß die Ende August in Höhe der Orte Victoria Falls and Livingstone auf der Brücke über den Grenzfluß Sambesi aufgenommenen Verfassungsgespräche zwischen der rhodesischen Regierung und dem ANC definitiv scheitern, steht sehr zu befürchten, daß es in diesem Land zu einem Bürgerkrieg kommen wird21).

b) In der Südwestafrika-/Namibia-Frage22): In Resolution 433 (XXV) fordert der OAU-Ministerrat abermals den Rückzug Südafrikas aus Südwestafrika/Namibia sowie die Respektierung der territorialen Integrität des Mandatsgebietes durch die Behörden in Pretoria/Windhoek. Wichtig ist auch, daß die Abhaltung der von der Landesregierung in Windhoek für Anfang September 1975 einberufenen verfassunggebenden Konferenz zwischen den weißen Verantwortlichen des Landes und den Vertretern von etwa neun schwarzen und gemischtrassischen Gruppen von der OAU ausdrücklich und kategorisch abgelehnt wird. Die gleiche Haltung nehmen in Südwestafrika selbst die seit etwa der Jahreswende 1974/75 in der Namibia National Convention zusammengeschlossenen Gruppen, darunter als wichtigste SWAPO (South West African People's Organization), SWANU (South West African National Union) und die Rehobother Volksparty23), ein. Die OAU fordert stattdessen in CM/Res. 433 (XXV) das „Pretoria racist regime“ auf, die SWAPO als einzigen Repräsentanten des namibianischen Volkes anzuerkennen. So zweifelhaft gewiß die Legitimität derjenigen schwarzen (nicht der gemischtrassischen) Südwestafrikaner ist, die seit Anfang September mit Mitgliedern der weißen Landesexekutive die staatsrechtliche Zukunft Südwestafrikas beraten, so unberechtigt ist diese zuletzt angeführte Forderung der OAU, mag sie von ihr auch bereits länger als ein Jahrzehnt erhoben werden. Bereits in der „Resolution sur la Namibie“ der 9. außerordentlichen Sitzung des OAU-Ministerrates war Anfang April 1975 in Dar-es-Salaam beschlossen worden, aus den afrikanischen Mitgliedern des UN-Rates für Namibia ein Sonderkomitee der OAU zu bilden, das, falls Südafrika zuvor die SWAPO als einzigen Repräsentanten des namibianischen Volkes anerkenne, bei der Kontaktaufnahme zwischen der Regierung in Pretoria und SWAPO behilflich sein soll. Nach den Vorstellungen der OAU müssen diese Kontakte dazu führen, daß die südafrikanische Administration die politische Macht im Lande letztlich auf SWAPO überträgt. Nichts spricht dafür, daß Pretoria heute zu einer solchen Politik bereit ist.

Nach alledem erscheint ausgeschlossen, daß die derzeit in Windhoek laufende Verhandlungsrunde zu einer wirklichen Beilegung des Südwestafrika-/Namibia-Konfliktes führen kann. Denn was immer auch dort beschlossen werden wird, es wird kaum die Zustimmung von OAU und, in ihrem Gefolge, UN finden.

2) Die Haltung gegenüber Südafrika.

Entgegen den Vorstellungen u. a. Ugandas und des Pan Africanist Congress of Azania (PAC) befaßten sich die Konferenzen der OAU 1975 nicht näher mit der Frage, ob Südafrika überhaupt ein unabhängiger Staat oder aber nur eine Kolonie sei. Die Erörterung dieses Problems, der im Rechtlichen wie im Politischen größte Bedeutung zukommen kann, da die Mehrheit in der UN-Vollversammlung im Zweifel auch hier die Vorstellungen der OAU kritiklos übernehmen wird, wurde durch CM/Res. 435 (XXV) („Resolution on the International and Legal Status of South Africa“) auf die nächste Ministerratssitzung im

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Frühjahr 1976 verschoben. Hier mag daher der Hinweis genügen, daß der PAC in seiner von der OAU angeforderten Stellungnahme, wie nicht anders zu erwarten, zu dem rechtlich und politisch unhaltbaren Ergebnis kommt, Azania (Südafrika) sei „a semi-colonial country owned by the imperialist consortium of her investors and trading partners“24).

Auch hinsichtlich der Haltung der OAU gegenüber der südafrikanischen Rassenpolitik ist von großer Bedeutung, daß der OAU-Ministerrat mit CM/Res. 428 (XXV) die bereits erwähnte „Declaration of Dar-es-Salaam on Southern Africa" (ECM/Draft/St/15) der 9. außerordentlichen OAU-Ministerratssitzung bestätigte. Hierin jedoch, wie dies nicht selten in der südafrikanischen Presse geschah25), einen Sieg der „Tauben“ über die „Falken“ zu sehen, erscheint kaum möglich. Denn die Regierung in Pretoria wird in CM/Res. 428 (XXV) abermals als ein „product of colonialist conquest now operating as a fullfledged fascist power bent on perpetuating the ruthless domination of the indigenous people“ qualifiziert. Und im Einklang mit früheren OAU-Resolutionen werden die Staaten der westlichen Welt, insbesondere Frankreich, die USA, die BR Deutschland und das Vereinigte Königreich wegen ihrer „anti-afrikanischen Rolle als Verbündete des Pretoria-Regimes“ angegriffen. Schließlich läßt die OAU in der jetzt in Kampala bestätigten Stellungnahme ECM/Draft/St/15 keinen Zweifel daran, daß sie nicht bereit ist, mit Pretoria irgendeinen Kompromiß in dessen Rassenpolitik zu schließen. Die OAU fordert ihre Mitglieder in dieser Stellungnahme u. a. auf, „to remain firmly united in the policy of isolating South Africa and ostracizing its apartheid regime“ und tut, sehr zu Unrecht, die Verantwortlichen der südafrikanischen Heimatländer rundweg als Marionetten Pretorias ab26).

Gemessen an den Vorstellungen der OAU sind alle jene Veränderungen27), die in den zurückliegenden 18 Monaten in Südafrika zu beobachten waren, nicht der Erwähnung wert. Und es sollte keinem Zweifel unterliegen, daß beispielsweise die von dem früheren UN-Botschafter Südafrikas R. F. Botha und den einflußreichen afrikaanssprachigen Zeitungen Die Transvaler, Die Vaderland und Rapport sowie der Zeitschrift Woord en Daad (Potchefstroom) initiierten Kampagnen zur Liberalisierung der südafrikanischen Rassenpolitik nicht dazu führen werden, einen Ausgleich zwischen den Vorstellungen der OAU und der Regierung in Pretoria herbeizuführen. Denn wie starr auch heute noch das Denken wohl der meisten (weißen) südafrikanischen Wähler ist, zeigen die relativen Rückschläge, die die Nationale Partei J. B. Vorsters aufgrund ihrer gegenwärtigen Entspannungsbemühungen bei den Mitte 1975 abgehaltenen Nachwahlen in Middelburg und Gezina zugunsten der offen rassistischen Herstigte Nasionale Party erlitt.

An anderer Stelle wurde ausgefülhrt28), daß eine Lösung der einzigartig komplexen Probleme der Republik Südafrika wohl, als der besten unter lauter im Grunde unpraktikablen und damit untauglichen Lösungen, nur in einer Aufteilung des Landes in einen größeren Staat der schwarzen und einen entsprechend kleineren Staat der weißen, gemischtrassigen und indienstämmigen Südafrikaner gesehen werden kann. Heute spricht nahezu alles gegen die Realisierbarkeit eines solchen Vorschlages, und so besteht die Befürchtung, daß sich die dortigen Kontrahenten, ähnlich wie im Nahen Osten, erst nach wiederholten kriegerischen Auseinandersetzungen auf eine solche geographische Aufteilung des Landes werden einigen können.

Festzuhalten bleibt, daß sich die Standpunkte der OAU und Südafrikas in der Frage der südafrikanischen Rassenpolitik heute so absolut gegensätzlich wie seit eh und je gegenüberstehen. Ein Ausgleich ist noch nirgendwo in Sicht.

3) Die Haltung in der Angola- (incl. Cabinda-) Frage.

Die Ohnmacht der OAU bei der Behandlung solcher Fragen, bei denen ihre Mitgliedstaaten zugegebenermaßen unterschiedliche Ziele verfolgen, zeigte sich in der Diskussion der Angola-Frage sowohl durch den OAU-Ministerrat als auch durch die Konferenz der afrikanischen Staats- und Regierungschefs. Bekanntlich hatten der OAU-Generalsekretär William Eteki Mboumoua sowie der später zum Vorsitzenden der Organisation gewählte ugandische Staatschef Idi Amin Dada den Vorschlag unterbreitet, die OAU solle zur Beilegung des dort tobenden Bürgerkrieges eine zehntausend Soldaten starke OAU-Friedensstreitmacht nach Angola entsenden. Die Verwirklichung dieses Vorschlages scheiterte nicht nur am Widerstand von MPLA, FNLA und wohl auch UNITA, sondern auch daran, daß selbst die an die portugiesische Kolonie angrenzenden Staaten unterschiedliche nationalistische Bewegungen unterstützen, und zwar Zaire die FNLA, die VR Kongo die MPLA (allerdings nicht die MPLA in der Enklave Cabinda) und Zambia heute nicht mehr die MPLA sondern die UNITA. Die OAU-Gipfelkonferenz vermochte daher lediglich zu beschließen, eine Sonderkommission nach Angola zu entsenden, die dort Möglichkeiten der Entsendung einer solchen Friedensstreitmacht erkunden soll. Diese Kommission soll anschließend der (bislang praktisch kaum existenten29)) ständigen OAU-Kommission für Angelegenheiten der Verteidigung berichten. Diese Resolution enttäuscht auf der ganzen Linie, wenn berücksichtigt wird, daß zwei Wochen zuvor die FNLA der MPLA den „totalen Krieg“ erklärt hatte30) und ferner zur Zeit der OAU-Konferenzen bereits nicht mehr ausgeschlossen werden konnte, daß die MPLA zumindest den von ihr beherrschten Teil Angolas einseitig für unabhängig von Portugal erklären werde31). Von mangelnder Autorität der OAU gegenüber den von ihr so maßgeblich geförderten „Befreiungsbewegungen“ dürfte schließlich zeugen, daß der in CM/Res. 424 (XXV) angeregten und später von dem OAU-Vorsitzenden ausgesprochenen Einladung an die politischen und militärischen Spitzenfunktionäre der drei angolanischen Bewegungen, nach Kampala zu kommen und dort die Lage ihres Landes zu erörtern, nur von seiten der UNITA Folge geleistet wurde.

Erwähnung verdient des weiteren, daß die u. a. von Zaire, Gabun, Uganda, vielleicht auch der VR Kongo, nicht jedoch von der OAU, und damit den UN, anerkannte Frente da Libertaçao da Enclave Cabinda (FLEC) am 1. August 1975 in dem OAU-Konferenz-Gebäude in Kampa-

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la durch ihren Vorsitzenden Luis Ranque Franque einseitig die Unabhängigkeit des Kleinststaates Cabinda verkündete32). Damit verstieß FLEC gegen die Anfang Januar 1975 in Mombasa/Kenya von MPLA, FNLA und UNITA in einer „Declaration de principe“ getroffene, von ihr selbst allerdings nie als verbindlich anerkannte Feststellung, Cabinda sei „une partie intégrante et inaliénable“ Angolas. Dieser Politik FLECs, die inzwischen in Kinshasa/Zaire eine Exilregierung gebildet hat33), kommt im Hinblick auf den Ölreichtum der Enklave große Bedeutung zu. Denn nach den in der Unabhängigkeitserklärung FLECs gemachten Angaben bildeten die von den Konzernen Elf und Gulf Oil geförderten Rohölvorkommen bis zur Loslösung Cabindas von Angola 60% der Deviseneinkünfte der letzteren Kolonie. So erscheint schwer vorstellbar, daß Cabinda auf Dauer als unabhängiger Staat bestehen kann. Sein Schicksal wird kaum durch die OAU und auch nicht seine nur 70000 Einwohner, sondern durch das Verhalten der teils mächtigen Nachbarländer bestimmt werden.

4) Die Erörterung weiterer Kolonialprobleme.

Relativ geringen Raum nahmen während der jüngsten OAU-Konferenzen die Diskussionen um die Zukunft des Territoire Français des Afars et Issas (T.F.A.I.) sowie der Komoren ein.

a) T.F.A.I./Djibouti: Zwar stellt die OAU in CM/Res. 431 (XXV) mit Befriedigung fest, daß Äthiopien und Somalia sich für die Unabhängigkeit des T.F.A.I. ausgesprochen und sich zum Prinzip der Nichteinmischung in dessen innere Angelegenheiten bekannt hätten, jedoch dürfte in Wahrheit der äthiopisch-somalische Streit um die Zukunft dieses Territoriums einer Lösung kaum näher gekommen sein. Denn wenn auch Äthiopien formell auf eine Annektierung des T.F.A.I. verzichtete34), so wird es doch trotz aller Desintegrationserscheinungen im eigenen Land zu verhindern suchen, daß Somalia, das eine entsprechende Verzichtserklärung nicht abgegeben hat, das T.F.A.I. annektiert. Und genau wie Cabinda dürfte das T.F.A.I. kaum in der Lage sein, als selbständiger Staat zu existieren. Nicht zuletzt der Streit um die Einrichtung einer Nebenstelle des Dar-es-Salaamer „Liberation Committee“ der OAU während der jüngsten OAU-Konferenzen zeigt die Unvereinbarkeit auch der heutigen äthiopischen und somalischen Standpunkte: Äthiopien plädierte dafür, diese Dienststelle in Dire Dawa, dem Sitz des von der OAU anerkannten Mouvement de Libération de Djibouti (MLD), zu errichten; Somalia bestand auf Mogadiscio, dem Sitz der ebenfalls von der OAU anerkannten, aber mit dem MLD scharf rivalisierenden Front de Libération de la Côte des Somalis. Die OAU mußte sich so mit der wohl kaum wörtlich zu nehmenden Aufforderung an Frankreich begnügen, seine Truppen aus dem T.F.A.I. abzuziehen und verwies den Plan zur Errichtung einer Nebenstelle des „Liberation Committee“ zur weiteren Beratung zurück nach Dar-es-Salaam.

b) Republik Komoren: Wie eingangs erwähnt, nahm die OAU durch CM/Res. 419 (XXV) u. a. die Republik Komoren, die sich Anfang Juli 1975 einseitig von der damaligen Kolonialmacht Frankreich für unabhängig erklärt hatte, als Mitglied auf. Dem war Ende Dezember 1974 ein Referendum vorausgegangen, bei dem sich 64 v. H. der ca. 35000 Einwohner der Insel Mayotte gegen, 95 v. H. der ca. 280000 Bewohner der übrigen Komoren-Inseln jedoch für die völkerrechtliche Loslösung von Frankreich ausgesprochen hatten. In Übereinstimmung mit der damaligen Zentralregierung der Komoren forderte die OAU Frankreich in CM/Res. 421 (XXV) auf, seine Truppen aus Mayotte abzuziehen. Auffallend ist hier, daß die OAU, anders als etwa in ihren Südafrika-, Südwestafrika-/Namibia-, Rhodesien-/Zimbabwe- und bis vor kurzem auch in ihren Israel-Resolutionen, sich in dieser Resolution nicht einer militant agressiven, oft maßlosen Sprache bedient35). Es bleibt abzuwarten, ob die OAU dazu beitragen kann, die derzeit drohende Desintegration der Republik Komoren zu verhindern.

III Die Rolle der OAU bei der Diskussion wirtschaftlicher und verwandter Probleme Afrikas.

Aus nicht recht ersichtlichen Gründen ist in der Literatur immer wieder die Behauptung aufgestellt worden, die OAU habe auch bei der Behandlung wirtschaftlicher und sozialer Problemkreise Erfolge aufzuweisen36). Colin Legum, der als ein hervorragender Sachkenner hier zu einem ganz anderen Urteil kommen sollte, geht soweit zu behaupten „The OAU's involvement in the EEC negotiations is only one aspect of its ramified system of economic, trade, communications and social activities“37). Diese Feststellung ist durch nichts zu belegen! Wie eingangs bereits erwähnt, verfügt die OAU zum einen bei weitem nicht über jene Fachkräfte, um die ihr von Legum nachgesagte Rolle spielen zu können, und zum anderen ist es, wie an anderer Stelle näher ausgeführt38), nie zu einer wirklichen Zusammenarbeit zwischen OAU und den hierfür in Betracht kommenden UN-Organisationen gekommen. Das gilt insbesondere für die Economic Commission for Africa (ECA) mit Sitz in Addis Abeba und die Banque Africaine de Développement (BAD) mit Sitz in Abidjan39). Neben der fehlenden Sachkunde der OAU und dem Umstand, daß ihre ständige Kommission für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten bis heute kaum existent ist, ist dafür vor allem verantwortlich, daß die OAU immer wieder versucht hat, sich ECA, BAD und vergleichbare Institutionen, wider deren Statuten, unterzuordnen40). Eine Voraussage darüber zu treffen, ob die OAU hier ihre bisherige Position aufgeben wird, ist zur Zeit nicht möglich; jedenfalls hat aber der Wechsel im Amt des Generalsekretärs der ECA von Robert Gardiner (Ghana) auf Adebayu Adedeji (Nigeria) entgegen manchen Erwartungen zu keiner Verbesserung des Verhältnisses dieser Organisationen zueinander geführt. Manches spricht dafür, daß sich die OAU auch weiterhin damit begnügen wird, bei der ECA Sachwissen abzurufen, ohne daß sich daraus eine wirkliche Kooperation entwickelt.

1) Die arabisch-afrikanische Zusammenarbeit.

Auch vor diesem Hintergrund sind die Bestrebungen der OAU zu sehen, einen arabisch-afrikanischen Dialog mit dem Ziel zustande zu bringen, den Zustrom arabischer Petro-Dollars in das kapitalarme schwarze Afrika zu intensivieren. Es ist sehr viel darüber geschrieben worden41), wie sehr

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hart die Vervierfachung des Rohölpreises die großenteils ohnehin ökonomisch sehr schwachen afrikanischen Entwicklungsländer getroffen hat. So erscheint die Feststellung von Louis-Pascal Nègre von der BAD/Abidjan „Aussi la hausse du prix du pétrole ne devrait-elle pas donner ,mauvaise conscience' aux Arabes puisque leur succès est aussi, dans une certaine mésure, le succès des Africains“ alles andere als unproblematisch42). Gerade die 12. Konferenz der OAU-Staats- und Regierungschefs in Kampala zeigte, welch große Kluft der Enttäuschung und Bitterkeit heute die schwarz-afrikanischen von den arabischen Staaten Nordafrikas und Asiens trennt. Während der mit äußerster Schärfe geführten, langen Debatten wiesen Delegierte der ersteren immer wieder darauf hin, daß die bisherigen multilateralen arabischen Hilfszusagen, d.s. Darlehen i. H. von 200 Mio US-$ zu sehr günstigen Konditionen zum Ausgleich der durch die Preiserhöhung bei Rohöl entstandenen Mehrkosten43), Hilfsmaßnahmen zugunsten der von der letzten mehrjährigen Dürre betroffenen Länder sowie die Errichtung einer Arabischen Bank für die Entwicklung Afrikas (Sitz: Khartoum) mit einem Gesellschaftskapital von vielleicht nur 230 Mio US-$, weit davon entfernt sind, auch nur die den afrikanischen Ländern erwachsenen zusätzlichen Kosten nur eines Jahres zu decken. Auch eine Berücksichtigung der zum Teil sehr beachtlichen, wenn auch oft nicht wirtschaftlich sinnvoll investierten bilateralen Hilfsleistungen arabischer Staaten vermag dieses Bild nicht grundlegend zu ändern.

So bleibt die Feststellung, daß dem von der OAU seinerzeit eingesetzten „Comité des 12 chargé de la Cooperation arabo-africaine“ bislang in seiner Arbeit kaum Erfolg beschieden war. Es bleibt abzuwarten, ob das von den Generalsekretären der OAU und der Arabischen Liga zu vereinbarende Gipfeltreffen der Mitglieder beider Gemeinschaften dazu führen wird, die Bande zwischen den schwarzafrikanischen Ländern und dem arabischen Lager wieder zu festigen. Wenn heute, vielleicht nur nach außen hin, die arabisch-afrikanische Allianz fortbesteht, so ist das sicherlich nicht auf die Existenz der OAU, sondern etwa die folgenden Faktoren zurückzuführen: die wichtige Rolle, die die damaligen Präsidenten Ägyptens und Algeriens, G.A. Nasser und A. Ben Bella, bei der Gründung der OAU spielten; die Rolle Algeriens im Ringen um den Sturz der weißen Minderheitsregime im südlichen Afrika; die Furcht der afrikanischen Staaten vor einem Ölboykott, ein Druckmittel, das schließlich auch gegenüber den wirtschaftlich um ein Vielfaches mächtigeren Industriestaaten der westlichen Welt erfolgreich eingesetzt wurde, sowie, besonders wichtig, das gemeinsame Erlebnis des Kolonialismus, der Armut und der Ausbeutung44). So gesehen sollte man heute nicht so weit gehen, die OAU vor eine Zerreißprobe gestellt zu sehen. Daß sich hier jedoch Gewichte verschoben haben, wurde, wie weiter unten zu zeigen sein wird, in Kampala schon bei der Diskussion des Israel-/Palästina-Problems überaus deutlich.

2) Die Erarbeitung einer Neuen Weltwirtschaftsordnung und die Vorbereitung von UNCTAD IV.

Die OAU hat es bislang nicht verstanden, zu den beiden Problemkreisen Neue Weltwirtschaftsordnung und UNCTAD IV wenigstens den Rahmen eigener Konzepte zu entwickeln45). Angesichts der zum Teil existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Reihe schwarzafrikanischer Länder sowie des Umstandes, daß nahezu die Hälfte der OAU-Mitglieder zur Gruppe der „least developed countries“ gehört, ein zunächst erstaunliches Bild. Hier vermag nur die unverständliche Vernachlässigung wirtschaftlicher Fragen durch die Organisation eine Erklärung zu verschaffen. Nur wenige Wochen vor Beginn der eben dieser Frage gewidmeten 7. Sondersitzung der UN-Generalversammlung begnügte sich die OAU in CM/Res.437 (XXV) („Resolution on the New International Economic Order and the forthcomming Special Session of the General Assembly“) mit der lapidaren Feststellung, daß die afrikanischen Staaten die kommenden UN-Wirtschaftsdebatten vereint bestreiten müßten. Wenn es den afrikanischen Staaten gleichwohl gelingen sollte, hier noch ihre Standpunkte aufeinander abzustimmen, so wird das ganz maßgeblich das Verdienst Algeriens und der ECA46) sein. Schließlich enthält CM/Res.438 (XXV) („Resolution on Preparations for UNCTAD IV“) nichts, was darauf schließen läßt, daß die OAU bereits über gewisse Ansätze eines gemeinsamen Konzepts für UNCTAD IV verfügt, die vom 3. bis zum 28. Mai 1976 in Nairobi/Kenya stattfinden wird.

3) Die Seerechtskonferenzen der UN.

Bereits während ihrer 10. Gipfelkonferenz im Mai 1973 in Addis Abeba erarbeitete die OAU ein gemeinsames Konzept für die damals erst geplanten UN-Seerechtskonferenzen; im späteren nahm sie übrigens mit Beobachterstatus an diesen Tagungen teil. Im Juni 1974 wurde das Konzept der OAU in Mogadiscio in die Form der bedeutsamen „Declaration of the Organization of African Unity on the Issues of the Law of the Sea“ gekleidet47). Ihre wesentlichsten Merkmale sind die im Teil C der Erklärung ausgesprochene Bescheidung auf eine Küstenwirtschaftszone von nur 200 Seemeilen Tiefe sowie eine gleichberechtigte („on equal basis“) Teilnahme der Binnenländer (genauer: land locked and other disadvantaged countries) an der Ausbeutung der lebenden Meeresschätze. Alle Versuche einer im Juli 1975 in Kampala tagenden afrikanischen Expertengruppe, diese Rechte der immerhin 13 OAU-Länder, die nicht über einen eigenen Zugang zum Meer verfügen, konkreter zu beschreiben, scheiterten an den Gegensätzen zwischen Küsten- und Binnenstaaten.

Nicht unbezeichnend für die unveränderten Interessenschwerpunkte der OAU ist, daß es ausgangs des Teils C der erwähnten Erklärung schließlich heißt „That nothing in the propositions set herein should be construed as recognizing rights of territories under colonial, foreign or racist domination to the foregoing“.

IV Die Behandlung des Nahost-Konfliktes.

Aus dem Obenstehenden folgt, daß sich die OAU seit ihrer Gründung im Jahre 1963 praktisch ausschließlich mit afrikanischen Fragen beschäftigt hat; das gilt übrigens auch für ihre Rolle innerhalb der Vereinten Nationen. Eine Ausnahme macht hier seit der 10. Gipfelkonferenz im Mai 197348) sowie, verstärkt, seit dem letzten

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Nahostkrieg im Oktober 1973 der Israel-/Palästina-Konflikt. Seit dieser Wende wird Tel Aviv durch den OAU-Ministerrat wie bis vor kurzem auch die OAU-Staats- und Regierungschefs in einer Form angegriffen, die bis dahin den Regierungen in Pretoria/Windhoek, Lissabon und Salisbury vorbehalten zu sein schien. Im Einklang mit dieser Politik steht, daß es in der jetzt verabschiedeten Ministerratsresolution (CM/Res. 425, XXV, Resolution on the Middle East and Occupied Arab Territories) u. a. heißt „Israel's persistent policy of aggression“, „base for racism and colonialism in the heart of the Arab and African World“ sowie „the racist aggressive nature of the Zionist entity“. Ferner konnte sich der Ministerrat auch darauf einigen, entsprechend einem ägyptischen Antrag, in diese Resolution unter Ziff. 8 die Forderung nach der Suspendierung der israelischen UN-Mitglied-schaft aufzunehmen. Ein Antrag Libyens, der den Ausschluß lsraels aus der Weltorganisation zum Ziel hatte, hatte zuvor nicht die erforderliche Mehrheit der 43 teilnehmenden Staaten gefunden.

Diese Resolution mag noch den Erwartungen jener arabischer Staaten (wohl Libyen, Kuweit und Saudi Arabien) entsprochen haben, die durch Zuwendungen in Höhe von angeblich 35 Mio US-Dollar an die Regierung in Kampala dieser die Durchführung der OAU-Konferenzen überhaupt erst ermöglicht hatten. Gewiß entsprach sie nicht den Erwartungen der PLO, deren Vorsitzender, Y. Arafat, durch den Gastgeber in jeder Form gegenüber den Repräsentanten anderer „Befreíungsbewegungen“ herausgestellt wurde49). Um so größer war die Enttäuschung Algeriens, Libyens und der PLO, als sich die Staats- und Regierungschefs einige Tage später nach einer auch in diesem Punkt bitteren und langen Debatte weigerten, die Forderung nach der Suspension der israelischen Mitgliedschaft in den UN zu bestätigen. Statt dessen heißt es in der Nahost-Resolution der Staats- und Regierungschefs nur noch, daß die OAU-Länder adäquate Maßnahmen ergreifen werden, um die UN auf Israel Druck ausüben zu lassen („including the possibility of eventually depriving it of its membership“), so daß der jüdische Staat gezwungen werde, die Nahost-Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu befolgen. Für diesen Sinneswandel mag außer der Enttäuschung über die Entwicklung der arabisch-afrikanischen Kooperation und dem ambivalenten Verhalten einer Reihe arabischer Staaten gegenüber der Republik Südafrika auch die Erinnerung an die frühere hervorragende Aufbauarbeit israelischer Experten in schwarzafrikanischen Ländern verantwortlich gewesen sein. Noch ist aber die OAU allem Anschein nach etliches davon entfernt, der kenyanischen Tageszeitung Daily Nation zu folgen, wenn sie schreibt50) „Indeed, the fact that many meetings of the OAU have passed resolutions on israel is itself a reflection of poor leadership of the organization. These resolutions ought never to have been passed.“

V Schlußbemerkungen

Auch heute, zwölf Jahre nach Gründung dieser Organisation, bleibt festzustellen, daß die OAU, entgegen ihrer Charta, von der Beschäftigung mit den innenpolitischen Problemen Süd- und Südwestafrikas/Namibias und Rhodesiens lebt. So berechtigt ihre Kritik an den großen Mißständen in diesen Ländern ist, so ist doch zu bemerken, daß die simplifizierende Betrachtungsweise der OAU den unendlich komplexen Problemen der Länder im südlichen Afrika nie gerecht geworden ist. Das wird allerdings die Vollversammlung der UN und, mit wichtigen Einschränkungen, auch den Sicherheitsrat der UN nicht hindern, sich die Vorstellungen der OAU zu eigen zu machen.

Die OAU hat es bislang nicht verstanden, einen nennenswerten Beitrag zur Intensivierung der arabisch-afrikanischen Kooperation zu leisten. Das liegt zum einen sicherlich daran, daß die OAU, entgegen den Vorstellungen ihrer Gründer, die Beschäftigung mit wirtschafts- und entwicklungspolitischen Themen bislang fast völlig vernachläßigt hat, zum anderen aber auch daran, daß arabische Staaten Asiens bislang stark zögern, Petro-Dollars in großem Umfang in die unterentwickelten Staaten des schwarzen Afrikas zu exportieren. Die Enttäuschung der auch durch die Vervierfachung des Preises für Rohöl ganz besonders hart getroffenen afrikanischen Staaten über die mangelnde Kooperationsbereitschaft vieler arabischer Ölproduzenten ist einer der wesentlichen Gründe dafür, daß die übergroße Mehrheit der OAU-Länder sich heute weigert, sich ihre Israelpolitik durch arabische Staaten vorschreiben zu lassen. Hier spielt auch eine Rolle, daß etliche arabische Ölproduzenten einen intensiven Handelsaustausch mit der Republik Südafrika pflegen, vielleicht dort sogar in großem Umfang Kapital investieren.

Aufgrund fehlenden Sachwissens hat die OAU es nicht verstanden, eigene Konzepte zu den Problemkreisen „Neue Weltwirtschaftsordnung“ und „UNCTAD IV“ zu erarbeiten. Gegensätze zwischen afrikanischen Binnen- und Küstenländern haben dazu geführt, daß die OAU ihre Vorstellungen zur Neugestaltung des Seerechts nicht über die in der sehr bemerkenswerten Deklaration von Mogadiscio von Mitte 1974 enthaltenen Gedanken hinaus hat fortentwickeln können.

  1. Einen guten Überblick über die Ergebnisse der 25. OAU-Ministerratssitzung gibt Voice of Uganda (Kampala) vom 29.Juli 1975, S. 1, 10.
    Zu den in einigen wichtigen Punkten von denen des Ministerrats abweichenden Resolutionen der Staats- und Regierungschefs s. vor allem The Weekly Review (Nairobi) vom 11. August 1975, S. 9-10.
    Wie seit langem üblich, so wurden auch 1975 grundsätzlich nur die Resolutionen des OAU-Ministerrates, nicht aber die der Versammlung der Staats- und Regierungschefs durch die OAU veröffentlicht.
  2. Die Zahl von etwa 350 Mitarbeitern schließt das Rahmenpersonal der OAU ein. Etwa 100 Angestellte der OAU entstammen anglophonen, etwa 65 frankophonen und etwa 25 arabophonen Staaten des Kontinents; hinzu kommen etwa 160 Angestellte aus Äthiopien, dessen Hauptstadt Addis Abeba nach wie vor Sitz des OAU-Hauptquartiers ist.
  3. Diese Staaten sind: Ägypten, Äthiopien, Algerien, Botswana, Elfenbeinküste, Gambia. Gabun, Ghana, Kamerun, VR Kongo, Madagaskar, Mali, Mauritius, Niger, Nigeria, Rwanda, Sierra Leone, Swaziland, Togo und Uganda.
  4. S. dazu „The Full Text of the Tanzanian Statement on Uganda“ in The Weekly Review (Nairobi) vom 4. August 1975. S. 10-11.
    Darin wird in einer sehr unverblümten Sprache die OAU der Heuchelei geziehen, wenn sie zwar südafrikanischen und rhodesischen Rassismus verurteile und bekämpfe, Mißstände in den eigenen Mitgliiedstaaten jedoch übergehe. In dem Dokument heißt es u. a: „... but when massacres. oppressions and torture are used against Africans in the independent states of Africa there is no protest from anywhere in Africa ... Africa is in danger of becomming unique in its refusal to protest about the crimes committed against Africans, provided such actions are done by African leaders and African Governments ... by meeting in Kampala, the Heads of State of the OAU are giving respectability to one of the most murderous administrations in Africa ...“.
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  1. S. dazu NZZ (Zürich) vom 1. Juli 1975 („Unwillkommener Gast im Stützpunkt Berbera“) und Le Monde (Paris) vom 2. Juli 1975 („Une visite du port de Berbera ne dissipe pas tous les doutes sur l'existence d'une base soviétique“.)
  2. Houphouet-Boigny verteidigte seine Initiative, mit den „minorités de mépris“ im südlichen Afrika einen Dialog aufzunehmen jüngst abermals; s. dazu Le Monde (Paris) vom 9. April 1975, S. 1,5 („Le diaiogue avec Pretoria peut seul éviter un conflit“). S. in diesem Zusammenhang auch Daily Nation (Nairobi) vom 28. Juli 1975, S. 15. Hingegen distanzierte sich, wohl im Hinblick darauf, daß eine der nächsten OAU-Gipfelkonferenzen in Libreville stattfinden soll, der gabunische Präsident Omar Bongo (wahrscheinlich nur noch außen hin) von dieser Politik Houphouet-Boignys, s. Le Monde (Paris) vom 24. Juni 1975, S. 3 („La majorité des pays membres de l'OUA commercent avec la Rhodesie”). S. weiter Paul Bernetel „OUA/L'Afrique contre le diaiogue“ in jeune Afrique No. 747 (2. Mai 1975) S. 48-50.
  3. Für die Annahme dieser Konvention sprachen sich 91 Staaten aus, 26 enthielten sich der Stimme und 4 Staaten (Portugal, Südafrika, USA, Großbritannien) stimmten gegen die Annahme, ihr Text ist in deutscher Sprache abgedruckt in Vereinte Nationen (Bonn) vol. 23 Nr. 2 (1975.4), S. 57-58.
    S. zu dem Übereinkommen Bernhard Graefrath „Apartheid _- ein internationales Verbrechen. ein Verbrechen gegen die Menschheit“ in Asien, Afrika, Lateinamerika (Ost-Berlin) 1975, Heft 1, Bd. 3, S. 128-131.
  4. S. Frankfurter Rundschau (Frankfurt) vom 18. April 1975.
  5. S. Current History (Philadelphia) vol. 68 Nr. 405 (1975.5), S. 232 („U.S. Objection to U.N. Ruling on South Africa").
  6. S. zu der bisherigen Stellung Tanzanias Emmanuel M. Dube „Relations between Liberation Movements and the OAU“ in N. M. Shamuyarira (Hrsg.) „Essays on the Liberation of Southern Africa“, Dar-es-Salaam, 1971, S. 25- 68.
  7. S. dazu „Re-structuring the Liberation Committee“ in The Weekly Review (Nairobi) vom 4. August 1975, S. 9-10.
  8. Zu dieser Gruppe zählen wohl Algerien, Libyen, Guinea, Uganda sowie nach außen hin auch Kenya und Lesotho.
  9. Dazu Zambia Daily Mail (Lusaka) vom 19. Juli 1975, S. 1 und Sunday Times (Lusaka) vom 20. Juli 1975, S. 1; s. auch Sunday Nation (Nairobi) vom 20. Juli 1975, S. 1,3 („Amin calls for War on South Africa“). in diesem Zusammenhang ist auch das als tragisch-komisch zu qualitizierende Manöver „Cape Town Liberation“ zu sehen, das u. a. von sowjetischen Ausbildern betreute ugandische Einheiten am 1. August 1975 im Anschluß an die 12. OAU-Gipfelkonferenz durchführten, s. dazu Voice of Uganda (Kampala) vom 2, August 1975, S. 1.
  10. Nach The Weekly Review (Nairobi) vom 4. August 1975, S. 5.
  11. S. beispielsweise SASO Newsletter (Durban) vol. 5 Nr. 1 (1975.5/6), S. 20-21 („Detente in its true perspective“); auf S. 20 heißt es „if Zambia chooses to stand in the imperialist camp in these detente moves then we ought to voice concern over a Black state wanting to sell the aspirations of the people of Zimbabwe“. S. ferner „What is there to talk about?“ in Azania News (Dar-es-Salaam) vol. 10 Nr. 4 (1975.4), S. 4-8) sowie Jeune Afrique (Paris) vom 5. Sept. 1975 (No. 765), S. 31 „Jusqu'où ira Kenneth Kaunda?“
  12. Zu den Gründen für die veränderte Unteressenlage Südafrikas s. Klaus Frhr. von der Ropp „Die Republik Rhodesien im zehnten Jahr nach UDI" in Internationales Afrika-Forum (IAF) vol. 11 Nr. 3 (1975.3), S. 170-176.
    Zu der sehr schwierigen Wirtschaftslage Rhodesiens s. jüngst The Rhodesian Financial Gazette (Salisbury) vom 2. Mai 1975, S. 3.
  13. S. dazu u. a. Sunday Mail (Salisbury) vom 3. August 1975, S. 1, in der der südafrikanische Premierminister wegen dieser Entscheidung des Wortbruchs geziehen wird.
  14. Vgl. The Rhodesia Herald (Salisbury) vom 12. Juli 1975, S. 1 und Sunday Times (Johannesburg) vom 13. Juli 1975, S. 3.
  15. S. dazu vor allem den Bericht der beiden weißrhodesischen Farmer J. Strong und A. Firks über ihre Gespräche mit K. Kaunda über den Zeitpunkt der Übernahme der politischen Macht durch die übergroße schwarze Mehrheit in Rhodesien, in The Rhodesia Herald (Salisbury) vom 24. April 1975, S. 1,2.
  16. Dem Abschluß des sog. Unity Pact (s. Zambia Daily Mail, Lusaka, vom 9. Dezember 1974, S.1) folgten sehr bald nicht nur erneute Auseinandersetzungen zwischen FROLIZI, altem ANC, ZAPU und ZANU, sondern auch blutige Auseinandersetzungen innerhalb ZANUs. Diesen letzteren Spannungen unter shonasprechenden Völkern fielen allem Anschein nach außer dem hohen ZANU-Funktionär H. Chitepo über 150 weitere ZANU-Guerilleros auf zambischen Boden zum Opfer. Die Spannungen innerhalb des erweiterten ANCs konnten möglicherweise auch nicht durch die neue Gesprächsrunde beigelegt werden, zu der sich Mitte 1975 Vertreter der verschiedenen ANC-Flügel in Lusaka und später in Dar-es-Salaam trafen, s. dazu Daily Mail (Lusaka) vom 17. Juli 1975, S. 2 wie auch The Rhodesia Herald (Salisbury) vom 1. Juli 1975, S.1 („Nkomo hits at ANC colleagues“) sowie FAZ vom 9. September 1975, S. 4 („Rhodesische Schwarze ohne Führung / Muzorewa soll abgesetzt werden / Spaltung des Nationalrats“).
  17. S. dazu unter Bezugnahme auf das interview des ANC-Vorsitzenden Bischof Abel Muzorewa mit der tanzanischen Sonntagszeitung Sunday News (Dar-es-Salaam) vom 20. Juli 1975, Times of Zambia (Lusaka) vom 21. Juli 1975, S. 1 („ANC gives Smith regime 3-month“).
  18. Zur Lage Südwestafrikas/Namibias s. jüngst South West Africa Survey 1974, Pretoria and Cape Town, 1975, 70 S. sowie Axel J. Haibach „Südwestafrika - Wirtschaft und Politik im Zeichen zunehmender Unsicherheit" in internationales Afrika-Forum (IAF) vol. 11 Nr. 6 (1975.6), S. 339-342.
  19. Die Namibia National Convention hat, bislang erfolglos, die folgenden Bedingungen für ihre Teilnahme an den südwestafrikanischen Verfassungsberatungen gestellt:
    1. Freilassung aller politischen Gefangenen;
    2. bedingungslose Erlaubnis zur Rückkehr aller namibianischen Flüchtlinge nach SWA;
    3. Wiederherstellung der Menschen- und Bürgerrechte der Schwarzen;
    4. Aufhebung aller Apartheid-Gesetze;
      sowie möglicherweise
    5. Überwachung der Verhandlungen durch UN/OAU.
    Zur gegenwärtigen Rolle SWAPOs s. Allgemeine Zeitung (Windhoek) vom 2. Juli 1975, S. 2 („SWAPO - Eine militärische Bedrohung für SWA/Ausbildung von 2000 bis 3000 Mann in Angola ...”).
  20. Zitiert aus dem „P.A.C. Case against the Racist South Africa's Legal International Status of Independent Sovereign State“ betitelten Memorandum des Pan Africanist Congress of Azania (S.A.). Dies Papier wurde. soweit ersichtlich, bisher nur als hektographiertes Manuskript Ende Juli 1975 in Kampala anläßlich der dortigen OAU-Konferenzen verteilt.
    Gemäß CM/Res. 435 (XXV) Ziff. 2 soll der African National Congress, die größere und einflußreichere zweite südafrikanische „Befreiungsbewegung" der OAU, gleichfalls ein Memorandum zu den hier interessierenden Fragen vorlegen. Auch wenn berücksichtigt wird, daß ANC und PAC sich, vorwiegend aus ideologischen Gründen, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln befehden, so wäre doch sehr überraschend, wenn der ANC in seiner Stellungnahme zu einem anderen Ergebnis käme als PAC.
    Abgelehnt wird die Auffassung des PAC übrigens in Daily Nation (Nairobi) vom 22. Juli 1975. S. 6,
  21. Nach der 9. außerordentlichen Konferenz des OAU-Ministerrates (April 1975 in Dar-es-Salaam) verstiegen sich eine Reihe englisch- und afrikaanssprachiger Zeitungen Südafrikas zu der durch nichts haltbaren Spekulation, die Republik Südafrika habe Chancen, Mitglied der OAU zu werden.
  22. So auch, in der dieser Publikation eigenen, arroganten und maßlosen Sprache Azania News (Dar-es-Salaam) vol 9 Nr. 3-6 (1974.3-6), S. 13 „These tribal chiefs are lining up in the competition for the dubious title of the King of Clowns"; s. auch „Who will be the King of Clowns“ in Azania News (Dar-es-Salaam) vol. 10 Nr. 4 (1975.4), S. 9-12.
  23. S. dazu vor allem Robert von Lucius „Rassentrennung in Südafrika: Neue Perspektiven?“ in Vereinte Nationen (Bonn) vol. 23 Nr. 2 (1975.4), S. 46-51. S. weiter Merle Lipton „South Africa: Authoritarian reform?" in The World Today (London), 1974.6, S. 247-258.
  24. Dazu Klaus Frhr. von der Hopp „Das veränderte Kräftespiel im Süden Afrikas" in Außenpolitik (Hamburg) vol. 26 Nr.1 (1975.1), S. 56-72 sowie ders. „Die Bundesrepublik Deutschland und die Südafrika-Debatten in der UNO / unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der OAU“ in Vereinte Nationen (Bonn) vol. 21 Nr. 4 (1973.8), S. 126-132.
  25. Seit 1963 ist diese Kommission nur zu fünf Sitzungen zusammengetreten.
  26. Times of Zambia (Lusaka) vom 17. Juli 1975, S. 1.
  27. Der Standard (Nairobi) vom 9. August 1975, S. 1 berichtete wenige Tage nach Konferenzabschluß, daß die MPLA einen solchen Schritt in Betracht ziehe.
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  1. Ein entsprechendes Dokument wurde in hektographierter Form am 1. August 1975 durch FLEC-Vertreter in den OAU-Konferenz-Räumen verteilt.
    Zu den Ausführungen L. R. Franques vgl. auch Voice of Uganda (Kampala) vom 1.(!) August 1975, S. 1.
    Sehr kritisch zu der nach Meinung dieser Zeitung mangelnden Unterstützung FLECs durch die Bevölkerung Cabindas, Daily News (Dar-es-Salaam) vom 2. August 1975, S. 1.
  2. FAZ (Frankfurt) vom 14. August 1975. S. 4.
  3. Dazu Herbert Kaufmann „Äthiopien will Somalia besänftigen“ in FAZ vom 1. August 1975, S. 3.
  4. Vgl. damit die Sprachregelung in der Daily News (Dar-es-Salaam) vom 23. Juli 1975, S. 1, in der im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Republik Komoren u. a. die Rede ist von „der langen Liste gegen Afrika gerichteter Verbrechen Frankreichs".
  5. Vgl. u. a. A.-L. von Barsewisch „OAU/Afrika Kwa Umoja/10 Jahre Organisation für Afrikanische Einheit“, Dokumentationsstelle der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, 1973, S. 19.
    Dagegen ist Richard E. Bissell „African Unity twelve years later" in Current History (Philadelphia) vol. 68 Nr. 405 (1975.5), S. 193-196 (194) voll und ganz zuzustimmen, wenn er die These aufstellt „In this field, however, the organization was shipping into deep water without having learned to swim“.
  6. Colin Legum „The Organization of African Unity - Success or Fellure?“ in International Affairs (London) vol. 51 Nr. 2 (1975.4), S. 208-219 (218).
  7. S. Klaus Frhr. von der Ropp „Die OAU am Vorabend der zweiten Dekade ihres Bestehens" in IAF vol. 9 Nr. 4 (1973.4), S. 204-214 (210, 212).
  8. S. dazu den Bericht des für wirtschaftliche und soziale Fragen zuständigen stellvertretenden OAU-Generalsekretär, A. E. Osanya-Nyyneque (Kenya), und die anschließende Diskussion desselben durch das Komitee A der 25. Ministerratssitzung der OAU („Rapport du Comité ,A', Aktenzeichen „CM/Rpt. Cté. A/Rev. 2“ der 25. OAU-CM-Sitzung.
  9. Vgl. in diesem Zusammenhang die Rede William Eteki Mboumouas anläßlich der 10. Wiederkehr des Tages der Gründung der BAD in Fraternité Matin (Abidjan) vom 18. November 1974, S. 11. Dort ist von der BAD als einem „organe opérationnel“ der OAU die Rede. S. in diesem Zusammenhang auch S. 3 des in Anm. 39) genannten Berichtes, in dem es bezeichnenderweise heißt „Pluslieuris délegations ont exprimé le sentiment ... que toutes deux" (d. s. ECA und OAU) „sont, en fait, complémentaires, dépendant de l'autorité morale et des directives des mêmes organes politiques."
  10. S. die z. T. Arabien-kritischen Beiträge von Jean Paul Sende „Aktuelle Probleme der Organisation für Afrikanische Einheit" in IAF vol. 11 Nr. 1/2 (1975.1), S. 95-100 (98-100); Louis-Pascal Nègre „Les dimensions de la coopération afro-arabe“ in jeune Afrique (Paris) No. 740 (14. März 1975), S.36-40; Markus Timmler „Getäuschte oder enttäuschte Afrikaner“ in Außenpolitik (Hamburg) vol. 25 Nr. 3 (1974.7), S. 329-340.
    S. in diesem Zusammenhang auch die in Anm. 40) bereits angeführten Ausführungen William Eteki Mboumouas, in der er, in sehr vorsichtiger Form, Kritik an der Gründung der Arabischen Bank für die Entwicklung Afrikas (Sitz: Khartoum) übt und darlegt, deren Gesellschaftskapital hätte auch der BAD (Sitz: Abidjan) zur Verfügung gestellt werden können.
    Zu den jüngsten Entwicklungen in den arabisch-afrikanischen Beziehungen s. Ali A. Mazrui „Black Africa and the Arabs“ in Foreign Affairs (New York) vol. 53 Nr. 4 (1975.7), S. 725-742.
  11. Louis-Pascal Nègre, a.a.O., S. 37.
  12. Dazu wie überhaupt zu den bisherigen Leistungen arabischer Ölproduzenten an afrikanische Entwicklungsländer: African Development (London) vol. 9 Nr. 7 (1975.7), S. A. L. 7 - A. L. 11 mit recht detaillierten Angaben.
  13. S. dazu den ausgezeichneten Beitrag von Konrad Seitz „Die Dritte Welt als neuer Machtfaktor der Weltpolitik“ in Europa Archiv (Bonn) vol. 30 Nr. 7 (1975.4), S. 213-226.
  14. Demgegenüber hat die in Kingston/Jamaika während der jüngsten Commonwealth-Konferenz eingesetzte Commonwealth-Studiengruppe ihren Entwurf einer Neuen Weltwirtschaftsordnung inzwischen vorgelegt. Dazu u. a. Daily News (Dar-es-Salaam) vom 7. August 1975, S. 4 zu dem Postulat nach Schaffung einer Neuen Weltwirtschaftsordnung insgesamt s. vor allelm Christian Tomuschat „Die Neue Weltwirtschaftsordnung“ in Vereinte Nationen (Bonn) vol. 23 Nr. 4 (1975.8), S. 93-100.
  15. Die ECA hat für die 7. Sondersitzung der UN-Vollversammlung (September 1975 in New York) sowie die OAU-Konferenzen in Kampala unter dem Titel „Development and Economic Co-operation/Proposals for Consideration by African Governments“ unter dem 12. Juni 1975 ein ausführliches Papier vorgelegt.
  16. Dennoch kann der Feststellung Renate Platzöders in ihrem sehr lesenswerten Artikel „Die Küstenzone und die Hohe See“ in Vereinte Nationen (Bonn) vol. 22 Nr. 5 (1974.10), S. 135-139 (138), daß sich die OAU zunehmend der Seerechtsreform widme, nicht voll zugestimmt werden. Denn weder die Seerechtskonferenz von Yaoundé (10. bis 30. Juni 1972) noch die von Kampala (20. bis 22. März 1974) wurden von der OAU organisiert. An der ersteren nahmen übrigens 16 afrikanische Küstenstaaten und die Zentralafrikanische Republik, an der letzteren 12 afrikanische und 7 übrige Staaten der Dritten Welt teil, die bis auf Irak, Marokko und Sudan alle in die Kategorie der Binnenstaaten fallen.
  17. S. dazu Klaus Frhr. von der Ropp „Perspektiven der künftigen Rolle der Organisation für Afrikanische Einheit" in IAF vol. 9 Nr. 6 (19736), S. 361-368 (365, 366).
    Vgl. auch Voice of Uganda vom 29. Juli 1975, S. 1,10.
  18. Vgl. in diesem Zusammenhang die Herausstellung der Ansprache, die Y. Arafat (PLO) vor den OAU-Staats- und Regierungschefs hielt, in Voice of Uganda (Kampala) vom 30. Juli 1975, S. 1 („PLO chief airs his opinion on Afro-Arab cause/Africa and the Arab World operate from an unfortunate and similar background").
    S. auch Voice of Uganda (Kampala) vom 2. August 1975, S. 1 und Daily News (Dar-es-Salaam) vom 2. August 1975, S. 1.
  19. So Daily Nation (Nairobi) vom 22. Julli 1975, S.6; s. auch The Weekly Review (Nairobi) vom 28. Juli 1975, S. 17 („Arabs canvassing against Israel“).
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